Erstellt am 06.11.2009 um 09:28 Uhr von Werner
Hallo Schneusel,
evtl. mal hier nachfragen:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - VDBM - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner, Geschäftsstelle: Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe, Tel.: 0721/3 36 60, Fax: 0721/3 02 45, E-Mail: Sekretariat@vdbw.de.
Erstellt am 06.11.2009 um 10:14 Uhr von erwin
@schneusel
Anzeige eines Betroffenen beim Gericht wegen Verletzung der Schweigepflicht, Datenschutz
Erstellt am 06.11.2009 um 12:06 Uhr von Troisdorfer
Welche art der beweise habt ihr ?
Erstellt am 07.11.2009 um 01:57 Uhr von ridgeback
schneusel,
dann sollte der BR den BA abberufen.
Erstellt am 07.11.2009 um 09:32 Uhr von Lotte
ridgeback,
wird wahrscheinlich nicht gehen, da es sich um einen Externen handelt.
schneusel,
habt Ihr denn das Thema schon mal auf TO des Monatsgespräch gesetzt? Dort würde ich den AG erstmal in Kenntnis setzen und auch über Eure möglichen weiteren Schritte informieren, sollte er nichts ändern.
Ihr könnt aber auch erstmal Beschwerden sammeln und dann über § 85 BetrVG an den AG herantreten mit ähnlichem Szenario und evtl. zusätzlicher Möglichkeit, die Einigungsstelle einzuschalten. Ob die Einigungsstelle zuständig ist, hängt davon ab, ob die AN auch die Möglichkeit hätten, individualrechtlich gegen den Betriebsarzt vorzugehen, da ein Rechtsanspruch, z. B. auf Unterlassung, besteht, dann ist sie es nicht.