Erstellt am 02.11.2009 um 18:38 Uhr von Tanzbär
#Meine Frage: welche Aufgaben müssen diese Vertrauensleute noch übernehmen #
Keine!
Sie sind keine BR mehr, sie haben also auch bei euren Sitzungen nichts verloren. Damit können sie auch keinerlei BR-Aufgaben übernehmen.
#Zur Zeit ist es so, daß diese Vetrauensleute nur meckern und nichts tun. #
Tja, wie der "normale Arbeitnehmer" eben ... ;)
Ich kann auch mit dem Begriff "Vertrauensleute im Betriebsrat" nichts anfangen.
Erstellt am 02.11.2009 um 18:46 Uhr von waldfee
Vertrauensleute wurden in unseren BR berufen, damit sie uns helfen, z.B. den Sozialplan einzuhalten, den wir zwar kennen, aber diese BRler ja mit der GL abgeschlossen haben und viel besser "im Bilde" sind als wir. Wir fanden es gut, Leute im BR zu haben, die von den übernommenen Betrieben "Ahnung" haben und auch ihre eigenen Leute kennen, Das erspart ja eigentlich Einiges. Die "Bearbeitung"einiger Probleme sollte eigentlich dann schneller gehen- dachte ich zumindest.
Unsere Vertrauensleute sind bei jeder BR-Sitzung dabei. Da ich erst seit 2 jahren dabei bin, bin ich davon ausgegangen, daß dies in Ordnung ist.
Erstellt am 02.11.2009 um 22:50 Uhr von nicoline
waldfee
es ist dringend zu raten, dass der BR Eures Betriebes und auch der BR des übernommenen Betriebes sich informieren, über Restmandat und Übergangsmandat und wenn Ihr alle aus dem BetrVG und den Kommentaren nicht schlau werdet, dann holt Euch Beratung!!!!!
http://www.hebinger.net/kanzlei/Betriebsrat%20Uebergangsmandat%20Restmandat.htm
Erstellt am 03.11.2009 um 05:11 Uhr von MonaLisa
@waldfee,
"Unsere Vertrauensleute sind bei jeder BR-Sitzung dabei."
Ich kann *nicoline's* Rat nur bekräftigen, denn mir scheint, dass bei euch weitaus mehr im argen liegt, als dass nur die Nichtöffentlichkeit während einer BR - Sitzung nicht gewahrt ist.
Erstellt am 03.11.2009 um 12:39 Uhr von DerAlteHeini
waldfee
Diese Vertrauensleute haben im BR und den Sitzungen nichts zu suchen.
Sind die Vertrauensleute bei einer Beschlussfassung dabei, dürften die Gefassten Beschlüsse anfechte bar sein.
Möglich währe hier nur, dass die Kollegen als Berater zu einem Tagesordnungspunkt in einer Betriebsratssitzung eingeladen werden, mehr aber nicht.
Hat der BR sich mit den Beratern beraten müssen diese Kollegen die Sitzung wieder verlassen. Sie dürfen auf keinen Fall bei der Beschlussfassung dabei sein.
Erstellt am 03.11.2009 um 17:49 Uhr von waldfee
Danke. Die Vertrauensleute sind in einer Vereinbarung mit der GL und uns Betriebsratsmitglieder, nur dürfen sie keine Beschluesse mit abstimmen. Also denke ich, es ist korrekt, wenn sie anwesend sind.
Erstellt am 03.11.2009 um 17:55 Uhr von DonJohnson
*nur dürfen sie keine Beschluesse mit abstimmen. Also denke ich, es ist korrekt, wenn sie anwesend sind.*
Nein, das denkst du leider falsch... Siehe hierzu § 30 Satz 4 BetrVG... Aber auch ich denke, dass das euer kleinstes Problem sein könnte...
Erstellt am 03.11.2009 um 17:58 Uhr von DonJohnson
@waldfee
Also ich habe es mir nbochmals durchgelesen. Du hast geschrieben: *Die Vertrauensleute sind in einer Vereinbarung mit der GL und uns Betriebsratsmitglieder*
Das geht echt gar nicht. Ich befürchte nciht nur dass ihr größere Probleme habt, ich bin mir dessen jetzt echt sicher...
Erstellt am 03.11.2009 um 17:59 Uhr von MonaLisa
@waldfee,
alle Beschlüsse, die ihr im Beisein von Nichtbetriebsratsmitgliedern fasst, sind nicht gültig.....
Es ist nicht korrekt, dass die Vertrauensleute (sofern man sie so nennen will) in BR - Sitzungen anwesend sind! Das BetrVG ist da sehr klar und eindeutig!
"IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
Aus der Bestimmung, dass die BR-Sitzungen nicht öffentlich sind, folgt, dass grundsätzlich nur BR-Mitglieder, bei Verhinderung die entsprechenden Ersatzmitglieder (vgl. zum Teilnahmerecht eines gekündigten Ersatzmitglieds LAG Hamburg 6. 10. 05, AiB 06, 338), an ihnen teilnehmen dürfen"
waldfee, das ist nur der erste Satz aus dem Kommentar vom DKK! Schnapp dir das BetrVG, egal ob Fitting oder DKK, du wirst keine grossen Unterschiede zwischen den Autoren finden!
§ 30 BetrVG, IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
Erstellt am 03.11.2009 um 18:02 Uhr von DonJohnson
ML
Ich glaube die VL die waldfee meinte sind solche von der GEW - also richtige VL/VK, aber vermutlich irre ich mich :-(