Erstellt am 27.10.2009 um 20:26 Uhr von monalisa
@afisch,
"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten"
§ 16 Freistellung für Untersuchungen und zu finden im Mutterschutzgesetz
Demzufolge kann dein AG dir auch wegen des Arztbesuch's keinen Urlaub anrechnen!
Erstellt am 27.10.2009 um 20:31 Uhr von ridgeback
@afisch,
ergänzend zu monalisa.
Das ist natürlich nicht rechtens. In Deinem Fall, liegen die Voraussetzungen des § 616 I BGB vor. Unter diese Norm fallen auch Arztbesuche, deren Termine nicht beeinflussbar sind.