Erstellt am 26.10.2009 um 17:01 Uhr von Petrus
Falsche Frage.
Muss der BR während der Sprechstunde Beitrittsanträge zur Gewerkschaft so wegräumen, dass die garantiert nie ein Arbeitnehmer zu Gesicht bekommt? Darf der BR einen ArbN daran hindern, ausliegende Gewerkschaftswerbung mitzunehmen? Ich denke, nein.
Erstellt am 26.10.2009 um 17:20 Uhr von pirat
Erstellt am 26.10.2009 um 17:43 Uhr von betriebsratten
Geht noch weiter
http://besondere-dienste.hessen.verdi.de/service_fuer_aktive/rechte_der_gewerkschaft_im_betrieb