Erstellt am 24.10.2009 um 19:35 Uhr von ridgeback
@Oluscha,
1. Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB analog, wenn er seinen privaten Pkw mit Billigung des Arbeitgebers für Dienstfahrten nutzt.
2. Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die im Steuerrecht anerkannte Kilometerpauschale als pauschalierten Aufwendungsersatz, so wird damit neben den laufenden Betriebskosten auch die unfallbedingte Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse abgegolten.
3. Der Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz seines Eigen-Unfallschadens, der regelmäßig nicht unter die Kilometerpauschale fällt.
4. Arbeitsrechtlich ist der Arbeitnehmer ohne besondere Vereinbarung und Vergütung nicht zum Abschluß einer Vollkaskoversicherung verpflichtet. Vereinbaren die Parteien den Abschluß einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, dann handelt es sich im Schadensfall um außergewöhnliche Kosten, die im Zweifel nicht mit der Kilometerpauschale abgegolten sind.
NJW 1997 Heft 34
Erstellt am 24.10.2009 um 19:42 Uhr von Oluscha
@ ridgeback
Danke, dass Billigung des AG reicht war mir nicht klar, werde es noch heute Abend meiner Kollegin mitteilen.
Erstellt am 25.10.2009 um 14:28 Uhr von Laffo
sind solche "privaten" Kosten, die aufgrund eines Arbeitsunfalles/Wegeunfalles entstanden sind, nicht auch steuerlich geltend machbar?
Falls der AG nicht bereit ist die restlichen 50 % zu übernehmen & deine Kollegin einem Rechtsstreit aus dem Wege geht, wäre dies noch eine Möglichkeit.
Erstellt am 25.10.2009 um 16:59 Uhr von rainerw
Vielleicht hilft Dir folgender Link weiter:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/besondere_faelle/dienstreise_privatpkw/default.asp?TL=2