Eine Kollegin machte während einer Dienstfahrt einen Unfall, bei dem sie erhebliche Schäden an ihrem Fahrzeug erlitt (grobe Fahrlässigkeit kann ihr nicht vorgeworfen werden).
Das Problem:
1. Der AG wußte vom Einsatz des privaten PKW, hat es aber nicht ausdrücklich genehmigt
2. Einen Teil des Schadens (etwa 50%) ist der AG bereit zu übernehmen, den anderen Teil soll die Kollegin selber tragen. Eine Begründung gibt er nicht.
Meine Frage:
Kann der AG von der AN verlangen, einen Teil des Schadens selbst zu tragen, oder greift hier BAG, DJV-Datenbank Juri Nr. 10485 umfänglich ?