Erstellt am 23.10.2009 um 23:09 Uhr von Brazzo
Hallo,
dass dieser Arbeitnehmer vor Gericht verliert, halte ich nicht für realistisch. Ich weis zwar nicht wie der Arbeitgeber die Grobfahrlässigkeit des Arbeitnehmers begründet, jedoch würde der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, bei dem man ein grob fahrlässiges Handeln beweisen könnte, a) keinen Aufhebungsvertrag und b) keine Abfindung anbieten. Daher erscheint mir die Erfolgsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers vor Gericht für sehr hoch.
Gruß
Brazzo
Erstellt am 24.10.2009 um 00:55 Uhr von paula
ein Spruch der sich immer wieder bewahrheitet:
Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand!
Will sagen: keiner wird dir hier eine valide Einschätzung zu dem geschilderten Sachverhalt geben können! Es gibt zu viele Einflussfaktoren die wir doch gar nicht kennen.
Wie groß ist der Betrieb? Wie lange ist der AN beschäftigt? Sonderkündigungsschutz? Wie hoch ist der Schaden? War der Schden verichert? War er überhaupt versicherbar?
das sind nur die Dinge die mir auf die Schnelle durch den Kopf gehen und da gibt es noch viel mehr. Ohne die Antworten würde ich nie wagen eine Abschätzung zu geben. Schon gar nicht wenn jemand davon (prozess-)taktische Überlegungen abhängig macht.
Klagen kann der AN sicherlich. Sollte er in meinen Augen auch. Im Prozess wird er schon sehen wie das Gericht die Sache einschätzen wird. Hat er denn schon einen Anwalt? Was sagt der denn?
Erstellt am 24.10.2009 um 14:54 Uhr von unerfahren
Hallo
Jepp Anwalt hat er Betrieb ist weit über 100 MA er ist ca 7-8 jahre dabei mhm schaden ist ziemlich Hoch denk mal das läüft über die Firmaversicherung
Erstellt am 24.10.2009 um 16:02 Uhr von ridgeback
unerfahren,
und die Firmenversicherung holt sich das Geld (bei grober Fahrlässigkeit) vom Arbeitnehmer zurück.