Erstellt am 24.10.2009 um 16:08 Uhr von ridgeback
Betriebsratten,
eventuell über § 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG.
Erstellt am 24.10.2009 um 16:45 Uhr von Lotte
ridgeback,
84? Nicht § 85?
Erstellt am 24.10.2009 um 16:54 Uhr von ridgeback
Lotte,
§ 84 Beschwerderecht
(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
Nach § 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.
§ 85 BetrVG ergänzt das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG durch ein sog. „kollektives Beschwerdeverfahren”
Erstellt am 24.10.2009 um 17:20 Uhr von Lotte
ridgeback,
wundere mich nur, weil der BR ja ran will und ich den § 84 bislang ausgelegt habe als Beschwerde beim Vorgesetzten oder sonstigen zuständigen Stelle des Betriebes (nicht BR, da ja extra noch steht, dass der BR teilnehmen kann) und den § 85 als Beschwerde beim BR, der dann tätig werden kann.
Erstellt am 24.10.2009 um 17:26 Uhr von ridgeback
Lotte,
muß ja nicht über die Beschwerdestelle laufen, für mich ist der BR auch eine zuständige Stelle.
Erstellt am 26.10.2009 um 17:40 Uhr von betriebsratten
@ Ridgeback und Lotte
Schon klar...aber welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat es zu UNTERBINDEN
Ist doch derzeit klar dass der AG die Betroffenen ein bisschen mundtot machen möchte-zumal er die anderen eben nicht kontrolliert.....
Aber da keine EDV verwendet wird greift unsere BV nicht
Erstellt am 26.10.2009 um 18:28 Uhr von Lotte
betriebsratten,
wenn der AG die Beschwerde der AN nach § 85 BetrVG, die der BR entgegengenommen und für berechtigt erachtet hat, als belanglos erachtet, könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen.
Ist der AG eigentlich seinen Pflichten gemäß § 90 BetrVG nachgekommen? Hier könnte sich der BR sonst auch noch mit ihm streiten.
Erstellt am 26.10.2009 um 18:40 Uhr von pirat
@betriebsratten,
IMHO....
eine Strichliste (mitarbeiterbezogene Leistungskontrolle ) erfüllt den Tatbestand einer mitbestimmungspflichtigen Massnahme nach § 87 Abs.1 ziff.6 BetrVG
Erstellt am 27.10.2009 um 10:17 Uhr von betriebsratten
@pirat und lotte
Da heisst es
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Wenn nur Block und Kugelschreiber verwendet werden.....ist das schon eine Technische Einrichtung? Oder wie sonst drankommen?
Erstellt am 27.10.2009 um 10:29 Uhr von DonJohnson
@betriebsratten
Ich bin da gänzlich anderer meinung als der Seemann. Hier ein MBR nach 87,1,6 zu sehen kann ich persönlich nciht nachvollziehen. Selbst beim eintragen in eine Excel Tabelle (wohl gemerkt lediglich Tabelle) entfacht IMHO noch nicht dieses MBR. In eine Access Datenbank allerdings oder in eine automatisch auswertende Excell Tabelle wäre dieses MBR gegeben.
Aber in deinem Fall wird das ja nicht einmal gemacht.
Auch ich sehe hier den 85er als bestes Mittel des BR, da im Fall wenn Fall eine Einigungsstelle immer Kosten für den AG ergeben.
Auch der Hinweis auf den 90er ist gut.
Erstellt am 27.10.2009 um 11:13 Uhr von pirat
@betriebsratten
und ich sehe es hier wie ein geschätzter Forumskollege.
http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=28847&qpage=&nav=search&theme=&keyword=strichliste&Site=BR-Forum&Menue=
wobei nicht unerwähnt bleiben sollte
Fitting RN 224: "An den Begriff "technische Einrichtung" sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Er soll lediglich die MB nach Nr. 6 auf eine techn. Überwachung beschränken. Eine Überwachung durch Personen ... unterfällt ebenso wenig dem MBR nach Nr. 6 ... Das Gleiche gilt für organisatorische Maßnahmen des AG mit dem Ziel einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der AN."
Fitting schreibt allerdings auch, dass es seine Meinung ist, die im Widerspruch zu BAG und anderer Gerichte steht.
Erstellt am 27.10.2009 um 11:18 Uhr von DonJohnson
Pirat
*Fitting schreibt allerdings auch, dass es seine Meinung ist, die im Widerspruch zu BAG und anderer Gerichte steht.*
Danke ;-)))