Da wir unsere Geschäftsleitung wegen nicht rechzeitig vorgelegter Mehrarbeit also auch nicht genehmigter, vor Gericht zerren ( Ausage GL ) verlangen Sie vom Betriebratsgremium eine Genehmigung weil meine Wöchentliche Arbeitszeit (BR-Arbeit in Freistellung) teilweis Überschritten wird. brauch es dazu tatsächlich Mehrarbeitsanträge im klassischen Sinne ?
2. Frage: Ich habe mich da sich viel Arbeit angehäuft hat selber Freigestellt (Stellvertretender Freigestellter Vorsitzened seit 3 Wochen Krank ) der Arbeitgeber will dazu einen Beschluss des BR-Gremiums. Nach meiner aufassung brauchen wir das nicht, ich habe die Notwendigkeit nach BtrVG gewissenhaft überprüft liege ich da richtig ?