Hallo. Wir haben eine ehem. Tochtergesellschaft i.S.v. § 613a BGB aufgenommen. In diesem Unternehmen gab es keinen Betriebsrat und somit keine Betriebsvereinbarungen. Es gab auch keine Tarifanbindung. Sind unsere Betriebsvereinbarungen nun automatisch auch für die fusionierten MitarbeiterInnen gültig? Und was ist mit der Tarifbindung? Werden die Arbeitsverhältnisse für die neuen MitarbeiterInnen nun dem bei uns geltenden Tarifvertrag angepasst?