Erstellt am 21.10.2009 um 11:41 Uhr von pirat
@amamun,
"Wir als BR haben den Eindruck, dass dieses Instrument zur Überwachung der MA missbraucht werden kann. " ähm...sorry und mich beschleicht der leise Verdacht, Ihr habt keine Ahnung.
Workflow-Management-Systeme bedeuten Durchleuchtung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens, Arbeits- und Leistungsverdichtung, Möglichkeiten Verhaltenskontrolle und derer gibt es viele - und meistens auch.... ausser kostenreduzierender Neugestaltung/Folgen für die Gehaltsstrukturen ..... drohenden Arbeitsplatzabbau.
Dann ist es nicht getan eine *MusterBV* zu entern.
Vorschlag zur Güte:
Je nach Lage der Dinge, ist das Ganze mit der Hilfe eines externen Sachverständigen §§ 80, Absatz 3 BetrVG leichter zu regulieren. (TBS DGB)
http://www.jurpc.de/aufsatz/19990165.htm
Erstellt am 21.10.2009 um 11:42 Uhr von pitsieben
Hallo amamun,
google unter "Workflow-Management Betriebsvereinbarung". Bei tse.de findet man eine Mustervereinbarung.
Erstellt am 21.10.2009 um 17:10 Uhr von nicoline
amamun
ich würde da unbedingt dem Rat von pirat folgen!!!!!!!!!!!