Hallo, liebe Forumsteilnehmer.
Eine Krankenschwester hat einen Zweijahresvetrag ohne Sachgrund nach TzBfG §14 Abs.2, welcher am 31.12.09 ausläuft.
Diese Kollegin war bereits bei uns von 1984 bis 1989 angestellt.
1995 sind wir in eine GmbH (Zusammenschluss von 3 Häusern) umgewandelt worden.

Somit hat unsere Kollegin doch Anspruch spätestens innerhalb drei Wochen nach Vetragsende auf ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu klagen.
Frage: Oder ändert sich daran etwas, weil wir in der Zwischenzeit zu einer GmbH zusammen geschlossen wurden?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Maria