Erstellt am 19.10.2009 um 13:56 Uhr von rolfo
Sie hatte mit der GmbH noch keinen Arberitsvertrag, also ist die Befristung rechtmässig.
Erstellt am 19.10.2009 um 15:19 Uhr von Maria
@rolfo
Hallo rolfo,
früher gehörten wir zu 100% zum Landkreis. Seit Gründung der GmbH hält der Landkreis immer noch 85% und die (dazu gekommene) Knappschaft 15%.
Ändert dies etwas an deiner ersten Antwort?
Beim Übergang blieben alle Bestandteile der ursprünglichen Verträge erhalten.
Maria
Erstellt am 19.10.2009 um 15:26 Uhr von rolfo
Ihr habt den Bestandsschutz durch den Betriebsübergang die Kollegin aber nicht. Egal, wer jetzt in der GmbH ist, es ist ein neues Unternehmen.
Erstellt am 19.10.2009 um 15:29 Uhr von Maria
@rolfo
Kurz und knapp: DANKE, damit ist alles umfassend für mich beantwortet.
Maria
Erstellt am 19.10.2009 um 15:34 Uhr von Petrus
@Maria
Kurze Antwort: Nein.
Längere Antwort: Bei euch fand vermutlich ein Betriebsübergang nach §613a BGB statt. Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Da mit der Kollegin 1995 kein Arbeitsvertrag bestand, ging auch kein Befristungsverbot über. Daher durfte vor zwei Jahren mit ihr ein kalendermäßig befristeter Vertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden.