Was ist, wenn der Arbeitgeber nicht nach § 43 (2) zu einer jährlichen Betriebsversammlung einlädt? Welche Möglichkeiten bestehen hier für den Betriebsrat ggf. Mitarbeiter?
***Ergänzung: Hier ist gemeint, wenn der AG trotz Einladung nicht erscheint und über "Personal und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie den betrieblichen Umweltschutz" nicht berichtet / nicht berichten will? Muss er die Unterrichtung in Deutsch durchführen?***
Anmerkung: Wir sind nur eine selbstständige Filiale in Dtl. (mit BR) - Konzernmutter sitzt in UK (dort gibt es keinen BR).
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Betriebsversammlung Teil 1
Betriebsratsarbeit professionell darstellen