hallo :)
eine kollegin ist im februar '06 bei uns eingestellt worden mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 30h. wie sich erst jetzt herausgestellt hat, ist sie im jahre 2008 auf 20std/ woche heruntergesetzt worden. aufgrund einer drucksituation und der aussage:
"wenn Sie das nicht machen, werden sie gekündigt" hat sie die änderungskündigung unterschrieben. abgesehen davon, dass der BR weder angehört, noch seine zustimmung nach §99 gegeben hat, wurde sie mittlerweile befristet auf eine 30 std-woche hochgestuft. diese befristung hat am 22.09.'09 geendet. nun hat er ihr eine befristung 'auf widerruf' gewährt. meine frage:
inwieweit kann der BR agieren, um der kollegin zu helfen? nach meiner auffassung ist die frist nach der änderungskündigung ja abgelaufen. ist es also sinnvoll, die massnahme seitens der GL in frage zu stellen, bzw sie als unwirksam auszulegen? die kollegin hat es aus angst nicht an den BR gemeldet, bzw es aussehen lassen, als wäre diese massnahme im gegenseitigen einverständnis vollzogen worden. da aber diese einzelmassnahme nicht dem BR vorgelegt wurde, konnte auch keine frist seitens des BR eingehalten werden. kann man nochwas tun???