Hallo Ihr im Forum, hätte gerne Eure Meinung zu einem heiß diskutierten Thema in meinem Bekanntenkreis. Da enorme BR Arbeit vorliegt, kann ein 2. BR-Mitglied (teilfreigestellt nach §38) noch den Rest seiner Arbeitszeit nach §37 Betr.VG, freigestellt werden. Wie ist da die Vorgehensweise. Muß ein Beschlußantrag beim Gremium gestellt werden oder reicht es, der GL die Länge der zusätzlichen Freistellung mitzuteilen. Vielen Dank für Eure Meldungen, das Forum ist wirklich sehr informativ und lehrreich.