Erstellt am 28.09.2009 um 18:56 Uhr von Kölner
Schlüssel vll. nicht. Aber ein Recht auf einen jederzeit möglichen, freien Zugang...
Erstellt am 28.09.2009 um 20:06 Uhr von Christina
Gemäß §40 hat der AG für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume ....zur Verfügung zu stellen. Leider sagt das BetrVG nichts darüber aus, wer vom BR Zugang zu den Räumen haben darf, allerdings sollte es m.E. selbstverständlich sein, dass alle BR-Mitglieder Zugang haben, u.a. auch deshalb da die Mitarbeiter des Unternehmens das Recht haben, sich an einzelne BR-Mitglieder (nicht ausschließlich BR-Vorsitzender) mit Problemen zu wenden. Ein weiterer Punkt ist , dass die BR-Mitglieder sicherlich auch bei Euch unterschiedliche Aufgaben haben (Suchtbeauftragter, Frauenbeauftragte usw.), die in Räumen behandelt werden sollten, wo sich keine Zuhörer aufhalten, die nicht dem BR angehören. U.a. wäre in diesem Fall zu klären, ob es am gegenseitigen Vertrauen innerhalb des BR mangelt. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte!
Erstellt am 28.09.2009 um 20:46 Uhr von Tiger
Danke,Christina
hast schon recht im Gremium sollte es eigentlich nicht solche Streitigkeiten geben,
aber das BR Büro ist ja für alle BR Mitgld., zugänglich,ebenso erhalten alle ständig Kopien der BR Sitzungsprotokolle, so ist das nicht das Thema,sondern da handelt es sich wohl um einen andren Grund der der sich mir und auch andren aus dem Gremium nicht erschließt!