Vielleicht wurde diese Frage ja schon mal gestellt und beantwortet, aber ich kann nichts dazu finden.
Wie ist zu entscheiden wenn bei der Abgabe der Vorschlagslisten, drei einzelne Blatt abgegeben werden oder diese Blätter "nur" mit einer Büroklammer verbunden sind ? Oder Müssen diese Blätter "zusammengetackert" oder anderweitig fest verbunden sein?

Gibt es dazu rechtliche Festlegungen und wenn ja, wo ?

Vorab besten Dank