Erstellt am 24.09.2009 um 20:56 Uhr von DonJohnson
Der AG ist im Annahmeverzug. Ihr bietet eure Arbeitskraft ja an. Klar könnt ihr dieses individualrechtlich durchsetzen wenn der AG sagt "ihnr nehmt jetzt Urlaub". Ihr werdet vor dem ArbG auch Recht bekommen, was danach kommt, nun, das ist leider eine andere Geschichte. Ohne BR ist das eine doofe Situation...
Erstellt am 24.09.2009 um 21:27 Uhr von kriegsrat
dj,
zunächst mal annahmeverzug, klar
vielleicht ist der chef auch für solche fälle versichert, wer weiß....
und wenn der chef nun "betriebsferien" verkündet ?
wenn die AN sich weigern, urlaub zu nehmen, wird es wohl auf einen rechtsstreit hinauslaufen, in dem ein arbeitsrichter zu entscheiden hat, ob die betrieblichen belange ein solches vorgehen des AG rechtfertigen würden
Erstellt am 24.09.2009 um 21:44 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Klar, darum schrieb ich das ;-) Wer bekommt jetzt die schlechtere Note ;-)))