Guten Morgen,
unsere Betriebsvereinbarung bzgl. Kurzarbeit endet zum 31.09.2009. Die GL will die Kurzarbeit verlängern, womit wir als BR auch einverstanden sind. Allerdings will die GL den § Kündigung - "Während der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich. Andere Kündigungsgründe sind hiervon nicht berührt." - aus der neuen Betriebsvereinbarung rausnehmen. Ansonsten bleiben alle bisher verhandelten Punkte bestehen. Vor ein paar Wochen wurden uns bei einer BR-Sitzung mit der GL 6 Namen genannt, die die ersten wären, die gehen müssten. Wenn wir den § Kündigung rausnehmen würden, hätte er dann leichteres Spiel? Die GL meinte, dieser Paragraph müsste gar nicht drin stehen, weil angeblich die Arbeitsagentur gesagt hat, dass während der Kurzarbeit auch entlassen werden darf.