Erstellt am 21.09.2009 um 14:17 Uhr von MicBR
Hallo Doddofuenfunddreissig,
(Ist ne Frage für einen Steuerberater)
Ohne Gewähr!!
meines Wissens kommt es darauf an, ob es eine Abfindungszahlung ist (dann wären nur Steuern und keine Sozialabgaben fällig). Bei Lohnfortzahlung z.B. Freistellung in während der Kündigungsfrist siehts anders aus.
Gruß
Mic
Erstellt am 21.09.2009 um 23:16 Uhr von langsamer
ohne den genauen Wortlaut des Vergleichs kann man die Frage nicht beantworten