Erstellt am 19.09.2009 um 19:17 Uhr von Peanuts
"Um unabhängig und nicht öffendlich die Sitzungen des WV abhalten zu können, brauchen wir einen abschliessbaren Raum mit Tisch,Stühle, PC, Schreibtisch u.s.w. "
Dürfte man erfahren, wie viele BRM voraussichtlich zu wählen sind?
Ungeachtet dessen, halte ich den jetzigen Zeitpunkt für mehr als verfrüht, wenn es darum geht, o.g. Ansprüche stellen zu wollen.
Der AG muss wohl kaum für mind. 5 Monate o.g. Sachmittel zur Verfügung stellen müssen. Diese Erforderlichkeit wird man auch einem Arbeitsrichter nicht verklickern können.
Erstellt am 19.09.2009 um 20:46 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Auch ich halte den jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, um eine Wahl einzuleiten. Das BetrVG spricht allerdings nur von "ist spätestens die Wahl einzuleiten". Von "Frühenstens" ist nicht die Rede. Allerdings sollte dem Wahlvorstand noch genug Zeit für eine Schulung bleiben.
Erstellt am 20.09.2009 um 02:58 Uhr von rainerw
Gerade in kleineren Betrieben kann man diese Frage nicht früh genug stellen, da dort nicht immer die räumlichen gegebenheiten nicht so gegeben sind wie in mittleständischen- oder Großbetrieben.
Ergo, dies kann nicht nur Für den WV und der bevorstehenden Wahl, sondern auch für den AG hilfreich sein, wenn Räume und organisatorische sowie die Frage der technischen Hilfsmittel rechtzeitig geklärt sind.
Erstellt am 20.09.2009 um 10:19 Uhr von Rattle
Hallo,
es werden 9 BRM gewählt und eine schulung wird es natürlich auch geben.
wie rainer schon sagte halte ich es für richtig im vorfeld alles zu klären.
wäre schön wenn noch jemand auf meine frage nach dem beschluss eingehen würde, danke:-)
mfg
Erstellt am 20.09.2009 um 12:41 Uhr von Peanuts
"Kann ich als Vorsitzender bei der GL dieses geltend machen (Schriftlich?) oder bedarf es einen Beschluss des WV? "
Selbstverständlich bedarf es einer ordentlichen Beschlussfassung des WV.