Erstellt am 18.09.2009 um 11:35 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Warum sollten die das nicht können? Unsere Politiker wählen sich doch auch selbst, oder?
Erstellt am 18.09.2009 um 11:40 Uhr von Neulingbr
Das reicht mir als Antwort nicht ganz :-) !
Ich möchte keine Fehler machen...diese Wahl sollte nicht angefochten werden können...
Erstellt am 18.09.2009 um 11:46 Uhr von Fuxxx
@Neulingbr
In der Wahlordnung steht kein Wort davon, dass man es nicht darf. Ergo darf man! Lies mal nach.
Erstellt am 18.09.2009 um 12:07 Uhr von Kölner
@Neulingbr
Wie soll bei solchen Fragen eine gültige Wahl zustande kommen?
Erstellt am 18.09.2009 um 12:12 Uhr von erwin
@ Kölner
empfehle Deine Antwort (Ratschlag) von gestern, "130593" von Dir auch einmal selbst zu lesen, also nicht nur solche Antworten zu schreiben.
Damit Du nicht suchen musst:
"Ist es nicht sinnvoller, nicht verlangte Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden, dem Fragesteller zu ersparen?"
Antwort 3 Erstellt am 17.09.2009 - 15:38 von Kölner
Erstellt am 18.09.2009 um 12:15 Uhr von DonJohnson
@erwin
Das paßt jetzt aber gar nciht ;-)))
@Kölner
Nun, da eine gültige Wahl eine ist, die nicht rechtsgültig angefochten wird, geht das schon ;-)))
@BRNeuling
Auch ich empfehle hier dringend ein Seminar zu besuchen...
Erstellt am 18.09.2009 um 12:39 Uhr von Kölner
@erwin
Da hast Du mich natürlich kalt erwischt. Ich habe natürlich völlig aus dem Zusammenhang und Kontext diese Frage (!) gestellt. Böse, böse, böse...
@DonJohnson
Wie gut, dass Du mich verstanden hast...
Erstellt am 18.09.2009 um 12:56 Uhr von erwin
@Kölner
Jaaa... ich lese halt wirklich mit und auch der Speicher funktioniert noch etwas ...;-))))
Nun, ja stets 1:1 ;-)))
Erstellt am 18.09.2009 um 12:59 Uhr von DonJohnson
@erwin
Oh, auch das hast du wohl nciht wirklich verstanden ;-)))
Erstellt am 18.09.2009 um 12:59 Uhr von ridgeback
Wer spielt hier gegen wen? Pausenstand?
Erstellt am 18.09.2009 um 13:03 Uhr von Fuxxx
@DJ
Früher war das einfacher, da konnte wenigstens der Groschen fallen. Aber heute?
Manche brauchen eben etwas länger. ;-)
Erstellt am 18.09.2009 um 13:09 Uhr von Neulingbr
@all
Danke, herzlichen Dank, aufrichtigen Dank auch... für die brauchbaren und nicht so brauchbaren Antworten...
Ich habe verstanden ...
Erstellt am 18.09.2009 um 13:26 Uhr von DonJohnson
@Fuxxx
Siehste, Neuling hat verstanden... leider vermute ich erwin noch nciht ;-)))
@Neuling
Nu sei bitte nciht angefressen, der Waschbär war doch noch gar nicht hier ;-) Außerdem denke ich, waren doch alle Antworten hilfreich, oder nciht?
Nochmals zur Erklärung: Ohne eine Schulung des WV befürchte ich, dass ihr eine nicht angreifbare Wahl nicht hinbekommt (im übrigen behaupte ich auch, dass selbst geschulte WV dieses nciht immer hinbekommen, was aber ein anderes Problem ist).
Vergleichen wir das doch mal mit dem Auto fahren. Um den Führerschein zu machen, der einen gesetzlich erlaubt sich im KFZ im Straßenverkehr zu bewegen, macht man Fahrstunden und besucht den Unterricht. Da erlernt man die theoretischen und praktischen Kenntnisse die erforderlich sind, den Führerschein zu machen. Ich verstehe nicht, dass es WV oder auch Gremien gibt, die meinen, vergleichbaren Unterricht nciht absolvieren zu müssen um ihren "Job" zu machen.
Das ist kein Vorwurf an dich, ich möchte dich lediglich sensibilisieren, dass eine BR Wahl kein Kinderspiel ist und möchte darauf hinweisen, dass nciht ohne Grund auch Schulungen für Wahlvorstände im § 37 Abs 6 BetrVG geregelt sind. Weiterhin möchte ich dir aufzeigen, was ein WV ist. Schau mal in den § 119 BetrVG!!! Ihr seid Betriebsverfassungsorgane. Euch an der Arbeit zu hindern, oder zu behindern ist eine Straftat die mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden kann...
Wie gesagt, das ist kein Kinderspiel... Das und genau das solltet und müßt ihr euch vor Augen halten! Darum war Kölners erster "Einwurf" durchaus berechtigt.
Bitte denke zumindest einmal in Ruhe über meine Worte nach...
Viel Erfolg
DJ
Erstellt am 18.09.2009 um 13:51 Uhr von HHHHHF
Stützunterschriften sollen dazu dienen, völlig aussichtslose Wahlvorschläge zu vermeiden. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet werden. In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern genügt die Unterschrift von zwei Wahlberechtigten (§ 14 Abs. 4 BetrVG). Wenn ein jugendlicher Arbeitnehmer bzw. Azubi einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützt, heißt das nur, dass er/sie es richtig findet, wenn der Vorschlag zur Wahl zugelassen wird. Eine Wahl oder Wahlverpflichtung besteht dadurch nicht.
Also klipp und klar JA, ich kann den Wahlvorschlag auch selbst durch eine Unterschrift stützen. Es muss nur klar sein, dass die Unterschrift eine Stützunterschrift und nicht die Zustimmung zur Kandidatur ist.
http://www.listebot.de/printable/abteilung3/index.html
Erstellt am 18.09.2009 um 19:49 Uhr von Quentin
@HHHHHF
"""""Also klipp und klar JA, ich kann den Wahlvorschlag auch selbst durch eine Unterschrift stützen. Es muss nur klar sein, dass die Unterschrift eine Stützunterschrift und nicht die Zustimmung zur Kandidatur ist.""""""""
Ich habe hier in der WAF Wahlsoftware, diese Aussage gefunden.
""""""Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift.""""""
Jetzt würde mich mal interessieren, was nun richtig ist.
Erstellt am 20.09.2009 um 00:42 Uhr von Schiffsversenker
@ Quentin,
""""""Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift.""""""
genau das ist richtig.
Gelebt wird es so das die Kandidaten als erstes auf der Stützliste stehen und ihre Unterschrift leisten.
Wer was anderes behauptet, sollte mal auf Lehrgang !
Erstellt am 20.09.2009 um 03:09 Uhr von rainerw
Wer leistet denn die Stützunterschrift? Dies sind doch MA des Betriebes. Sind MA des Wahlvrstandes keine MA des Betriebes?
Erstellt am 20.09.2009 um 12:46 Uhr von Peanuts
"Können die aufgestellten MA in der Vorschlagsliste für das zukünftige Amt als BR auf der im Anhang beigefügten Stützunschriften Liste ebenfalls unterschreiben ? "
Wenn schon Fehler vermieden werden sollen, sollte vor allem auf solche "Anhänge" verzichtet werden. Jedes Blatt Papier hat eine Vorder- und Rückseite ...
Wenn auf dem Wahlvorschlag nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Unterschrift der KandidatInnen zugleich als Stützunterschrift zählt, sollte diese Unterschrift gesondert getätigt werden.