Erstellt am 17.09.2009 um 14:52 Uhr von rolfo
Ja, er kann das veranlassen, der Betriebsrat hat hier keine Mitbestimmungsrechte. Es geht hier um Individualrecht, der BR hat aber nur kollektiv damit was zu tun, sprich, wenn der AG vorhat dies Massnahmen grundsätzlich bei allen Mitarbeitern durchzuführen
Erstellt am 17.09.2009 um 15:08 Uhr von Kölner
@PhysiotherapeutinNord
Bei Euch ist auch immer etwas los, nicht wahr?
In diesem Fall ist doch der MdK genau das Richtige! Der AN kann doch damit beweisen, was Sache ist...und anschließend ggf. in ein lautes Triumpfgeheul intonieren.
Erstellt am 17.09.2009 um 15:24 Uhr von physiotherapeutinNord
Der MDK ist für sowas zuständig ? Ist mir total neu...Wie läuft dann sowas praktisch ab ?
Erstellt am 17.09.2009 um 15:28 Uhr von erwin
@PhysiotherapeutinNord
Ob der MDK dem Wunsch des AG aber nachkommt ist die andere Frage. Denn, warum sollte der MDK die AU-Schreibung des Arztes anzweifeln.
Aber die andere Frage: Hat der AG die verpflichtende Beachtung/Anwendung des § 84 Abs. 2 SGB IX beachtet???
Der AG muss mach 6 Wochen AU (am Stück oder addiert, arbeitsfreie Tage innerhalb der AU zählen hhhier auch mit) in den letzten 12 Monate dem AN ein BEM anbieten, ist Plficht!!
Der § 84 Abs. 2 SGB IX gilt für ALLE Arbeitnehmer, ohne Ausnahme
Erstellt am 17.09.2009 um 15:31 Uhr von Troisdorfer
Erstellt am 17.09.2009 um 16:15 Uhr von erwin
Troisdorfer
???? Ist nicht dein ERNST ???
Was wo wer??
Erstellt am 17.09.2009 um 16:32 Uhr von Troisdorfer
Sorry erwin ...
Ich meinte PhysiotherapeutinNord frage ...
Erstellt am 17.09.2009 um 17:31 Uhr von peanuts
Erstellt am 19.09.2009 um 20:30 Uhr von lapsus
@erwin
und was ist die Folge wenn er das BEM nicht durchführt?
Erstellt am 20.09.2009 um 12:39 Uhr von Peanuts
"und was ist die Folge wenn er das BEM nicht durchführt?"
Auf die Durchführung kommt es wohl kaum an. Der AG muss BEM anbieten und der AN darf das Angebot ablehnen.
Trotzdem ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen.
Erstellt am 20.09.2009 um 13:31 Uhr von Immie
...Trotzdem ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen...
Das ist ja mal wieder eindeutig zweideutig:-)