Erstellt am 16.09.2009 um 18:40 Uhr von Kölner
@Leonidas
Hast Du das Gefühl, dass die 'Kasse' damit auch den Urlaubsanspruch abgegolten hat? Dass Du im EntgFzG nichts dazu findest liegt dann vermutlich daran, dass der Urlaubsanspruch im BUrlG geregelt ist.
Erstellt am 16.09.2009 um 18:45 Uhr von nicoline
Leonidas,
im BuUrlG steht nichts davon, dass Urlaub wegen Krankheit verfällt! Bist Du Betriebsrat?
Erstellt am 16.09.2009 um 19:38 Uhr von leonidas
Ja, bin im Betriebsrat, ein nachrücker:). Ihr wißt ja wie das so ist, Chefs versuchen halt mit der Unwissenheit Geld zu machen! Also voller Urlaubsanspruch, Richtig?
Erstellt am 16.09.2009 um 22:46 Uhr von erwin
@leonidas
als BR sollte Dir die neuste BAG und EuGH Rechtsprechung zum Thema Urlaub bekannt sein. Denn sie wurde ja in allen Medien reichlich behandelt, also darüber informiert. Wenn nicht google einmal
Erstellt am 16.09.2009 um 23:53 Uhr von pirat
@leonidas,
wie @erwin schon sagte....
nur ein google von vielen....
http://www.sozialhilfe24.de/news/335/arbeitsrecht-urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-bei-krankheit/
Erstellt am 17.09.2009 um 07:35 Uhr von nordman
Ich glaube leonidas hat die Frage anders gestellt. Er wollte (glaube ich) nicht wissen, ob Urlaubsansprüche verfalle, wenn sie aufgrund Urlaub nicht genommen werden können.
Die Frage bedeutet: "Entsteht ein Urlaubsanspruch, wenn ich längere Zeit krank bin"
Beispiel TV Metall : Ist ein Arbeitnehmer länger als neun Monate arbeitsunfähig, kann der AG für jeden weiteren Monat den Urlaubsanspruch um 1/12 tel kürzen.
Erstellt am 17.09.2009 um 08:32 Uhr von Immie
...Beispiel TV Metall : Ist ein Arbeitnehmer länger als neun Monate arbeitsunfähig, kann der AG für jeden weiteren Monat den Urlaubsanspruch um 1/12 tel kürzen...
Jetzt bin ich sprachlos!
Erstellt am 17.09.2009 um 11:17 Uhr von nordman
Immie
Guckst Du hier:
Urlaubsabkommen für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie
§ 2.9
Zu erwähnen wäre aber folgendes:
Urlaubsanspruch TV: 30 Tage
Urlaubsanspruch BUrlG: 24 Tage (aber alle Kalendertage ausser Sonntag)
Maximale Kürzung nach TV 3 Monate X 2,5 = 7,5
Ergibt: 23 Tage Urlaub (aber Samstag ist nach TV nicht als Urlaubstag anzusehen)
Fazit: Immer noch besser als BUrlG, desshalb auch machbar