hallo zusammen,
wieviel tage vorab muss ein freizeitausgleich z.B. für überstunden diensplanmäßig festgelegt werden?
ebenso würde mich interessieren, wie z.B. bei erkrankung eines kollegen für das "einspringen" einen bereitschaftsdienst (geltungsbereich TV-Ä) der zeitliche vorlauf sein muss? anrufe zu hause (AN im frei) sind nicht offiziell nicht erlaubt, aber gängige nötingende praxis. wie sieht es aus, wenn der AG den AN auf der arbeit anspricht und sagt: "du musst morgen den ersatzdienst (bereitschaftsdienst, ) übernehmen". ein rufdienst exisitiert diesbezüglich nicht, da zu teuer. nur eine "unverbindliche" ersatzdienstliste" an der der an erster stelle steht, der zuletzt erkrankte und der der einspringt an letzte stelle rückt. wo kriege ich diesbezüglich infos? gerne würden wir mit unserer dienststelle ein DV abschliessen.
besten dank vorab