Grüß Gott,

unsere BV soll ab sofort stellvertretende Geschäftsführerin sein, so steht es im neuen Organigramm (Bildungsträger mit 40 Festangestellten). Die GF sieht darin kein Problem, die BV wagt sich nicht zu äußern; Neuwahlen des BR wären nächstes Jahr-welche recht haben die Angestellten, dürfen wir vorgezogene Neuwahlen verlangen?

Danke für Eure Hilfe,

spikey