Erstellt am 11.09.2009 um 21:09 Uhr von Lotte
Spickey,
gehe davon aus, dass BV = BRV heißen soll? Ihr solltet die BRV abwählen und könntet sie zum Rücktritt auffordern. Wenn dann keine Nachrücker mehr vorhaden sind, könnt Ihr Neuwahlen einleiten. Oder Ihr beschließt mit der Mehrheit des Gremiums Euren Rücktritt. Aber warum? Wird doch nur eine stellv. GF.
Erstellt am 11.09.2009 um 21:24 Uhr von Quentin
Lotte kommt es nicht auch darauf an ob sie nun eine leitende Position begleitet'? Bei unseren Stellv. GF ist dies so und der durfte somit nicht mal auf die Wählerliste.
Nach §5 des BetrVG
Erstellt am 11.09.2009 um 22:21 Uhr von Uranus
@Spickey
Wenn sie leitende Angestellte wird, erlischt ihr mandat im BR automatisch.
Erstellt am 11.09.2009 um 23:24 Uhr von Lotte
Erstellt am 12.09.2009 um 11:30 Uhr von Peanuts
"welche recht haben die Angestellten, dürfen wir vorgezogene Neuwahlen verlangen? "
Wer ist WIR? Die Angestellten oder der BR?
"Wenn dann keine Nachrücker mehr vorhaden sind, könnt Ihr Neuwahlen einleiten. "
... MUSS eine Wahl eingeleitet werden.
"unsere BV soll ab sofort stellvertretende Geschäftsführerin sein, so steht es im neuen Organigramm ..."
Der BR ist über diese personelle Veränderung doch bestimmt im Vorfeld gem. § 105 BetrVG frühzeitig informiert worden ...
Mal ganz zu schweigen davon, dass auch der § 103 BetrVG tangiert sein wird. Oder hat die BRV zugestimmt?