Erstellt am 11.09.2009 um 10:06 Uhr von erwin
@Frühkölner
Ich denke Du meinst hier 25% Zuschlag auf Mehrarbeit. GL und BR haben wohl nun eine Regelung vereibart, dass es diese Zuschläge ertsz ab der 21 Stunde geben soll???
Wenn Du dieses gemeint hast, hättest Du es auch so schreiben sollen!!!!
Frage doch einfach einmal den BR und/ oder GL nach der Rechtsgrundlage für diese Regelung, man möge es dir bitte schrift. geben für deinen Anwalt.
Grundsätzlich haben AN Anspruch auf Vergütung der Arbeitsleistung. Weiter sofern ein TV besteht und der keine Öffnungsklauseln für abweichende Regelungen hat, darf durch eine BV (nidrigeres Recht) keine Verschlechterung erfolgen.
PS: Auch der ArbV ist das höherwertige Recht, will der AG dieses verschlechtern müsst er eine Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung "nur" um Lohnbestandteile/ Zuschläge abzusenken ist aber i.d.R. nicht möglich.
Änderungskündigungen sollte man immer unter Vorbehalt annehmen und dann ggf. eine Kündigungsschutzklage auf Erfolg prüfen und einlegen (innerhalb 3 Wochen nach ausspruch/zugang)
Erstellt am 11.09.2009 um 10:29 Uhr von DonJohnson
@erwin
Na, mutig bist du allemal ;-)))
*Weiter sofern ein TV besteht und der keine Öffnungsklauseln für abweichende Regelungen hat, darf durch eine BV (nidrigeres Recht) keine Verschlechterung erfolgen.*
Das ist falsch. Wenn ein TV, der nciht in der Nachwirkung ist, existiert, greift der § 77 Abs 3 BetrVG!!!
So nun aber zu dem schwierigen Thema Arbeitszeitkonten:
Bei solchen handelt es sich ja nicht zwangsläufig um Mehrarbeit oder Überstunden. Hier sind wechselseitige Zeitkredite zu sehen. Allerdings würde mich auch der Wortlaut der BV interessieren.
In den meisten Fällen ist es aber wie schon erwähnt keine Mehrarbeit. Somit wird der AV nciht tangiert und die BV ist rechtens...
Erstellt am 11.09.2009 um 10:38 Uhr von Frühkölner
Es besteht kein Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag steht das die wöchentliche Arbeitszeit zur Zeit 36 Std beträgt .(Diese aber auch schon durch eine BV auf 40 Std erhöht wurde).
Erstellt am 11.09.2009 um 10:43 Uhr von DonJohnson
Nun, eine BV die die Wochenarbeitszeit regelt, dürfte wohl rechtlich nciht haltbar sein (§ 77 Abs 3 BetrVG)!!!
Zu der Geschichte mit der Mehrarbeit bzw der Zuschläge, habe ich mich schon geäußert ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 10:47 Uhr von Immie
@Frühkölner
Gibt es für deine Branche einen TV der gelten könnte, wenn man es wollte?
Dann regelt euer BR Dinge in Betriebsvereinbarungen, die er nicht regeln kann und darf.
Bist du in einer Gewerkschaft?
Erstellt am 11.09.2009 um 10:50 Uhr von DonJohnson
Was ist eigentlich ein Frühkölner?
Erstellt am 11.09.2009 um 10:54 Uhr von Frühkölner
@ DonJohnson
Ein Kölner der heute Morgen einfach zu früh aufgestanden ist.
Erstellt am 11.09.2009 um 10:56 Uhr von DonJohnson
Ach so, frei nach dem Motto, der frühe Kölner fängt den Wurm ;-)))
Gehe ich Recht in der Annahme, dass du BRM bist?
Erstellt am 11.09.2009 um 10:58 Uhr von Frühkölner
@ Immie
Wir sind nicht im Arbeitgeberverband, zuständig ist ie IGM ,ein Kollegin in unseren BR ist in der IGM .
Probleme sind halt immer die Mehrheitsbeschlüsse die meiner Meinung nicht tragbar sind.
Erstellt am 11.09.2009 um 10:59 Uhr von Frühkölner
Erstellt am 11.09.2009 um 11:05 Uhr von DonJohnson
@Frühkölner
Es ist völlig egal ob der AG im AGV ist. Das ändert ncihts an der Tatsache des 77,3!!! Den solltest du dir mal echt zu Gemühte führen ;-)))
Also so ein Beschluß mit der Heraufsetzung der Wöchentlichen Arbeitszeit per BV halte auch ich für nciht tragbar. Die IGM und die Rechtsprechung im übrigen auch nicht ;-)))
Nachtrag: Es soll auch Seminare geben, die ein solches Wissen vermitteln. Vielleicht sollte das Gremium hierüber mal nachdenken ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 11:13 Uhr von Immie
Heute scheinen viele Kölner zu früh aufgestanden zu sein-)
Frühkölner...
Der BR kann diese Dinge nicht regeln.
Diese BV ist/sind ungültig.
Wenn du auch in der IGM bist, ruf da mal an...das war mit meiner Frage gemeint.
Erstellt am 11.09.2009 um 11:14 Uhr von Frühkölner
Unser Gremium ist leider so aufgestellt das einige alles Unterbinden was kosten für den Arbeitgeber bedeutet bzw. was negativ für den Arbeitgeber ist .Man kann nur auf nächstes Jahr hoffen (Neuwahlen im März). Es würde deshalb nie ein Mehrheitsbeschluss für ein Seminar fallen .
Erstellt am 11.09.2009 um 11:15 Uhr von okiscorpion
hallo kollegen,
wir sind auch bei der IGM und wenn die arbeitszeiterhöhung von 36 std. auf 40 std. bezahlt wird dann gibt es da kein grund für sorge,weil es im TV drin steht das der BR es mit der GL vereinbaren kann.
Erstellt am 11.09.2009 um 11:15 Uhr von DonJohnson
Immi
Was mich wieder zu der Frage drängt, warum heute so viele Kölner früh aufgestanden sind... ;-)))
Ach ich weiß, weil das Wetter ncoh so klasse ist ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 11:17 Uhr von Frühkölner
DonJohnson
Vieleicht damit sie pünktlich bei der Arbeit sind?
Erstellt am 11.09.2009 um 11:18 Uhr von DonJohnson
Ich denke aber (ohne den TV vor mir liegen zu haben), dass eine solche Öffnung an gewisse Bedingungen geknüpft ist...
Erstellt am 11.09.2009 um 11:18 Uhr von Immie
@okiscorpion
Sorry...das war mir nicht bekannt:-(
Gibt es denn auch eine Öffnungsklausel für die ersten 20 Stunden?
Erstellt am 11.09.2009 um 11:18 Uhr von okiscorpion
ziehe meine antwort zurück,habe gerade gelesen das die nicht tarifgebunden sind.
Erstellt am 11.09.2009 um 11:22 Uhr von DonJohnson
Immi, ich denke, das ist hier nciht wirklich relevant, da wir von Arbetiszeitkonten sprechen...
Ob die TV gebunden sind oder nciht, spielt hier keine Rolle, der 77,3 ist da eindeutig, da ich nciht vermute, dass sich der TV über Wochenarbeitszeit in der Nachwirkung befindet...
Erstellt am 11.09.2009 um 11:23 Uhr von Immie
Nun,
Wenn denn ein Tarif gelten würde... wäre es einer mit Öffnungsklausel.
Wie sieht es denn dann mit §77 Abs3 BetrVG aus?
...üblicherweise geregelt wird...
Darf man dann auch nicht?
Erstellt am 11.09.2009 um 11:26 Uhr von Immie
@DJ
Aber es geht doch darum für die ersten 20 Stunden keine Zulagen zu bekommen.
Also bei uns ist das nur so zu regeln per BV, weil der TV hier eine Öffnungsklausel für einen möglichen Korridor von...bis... hat.
Erstellt am 11.09.2009 um 11:30 Uhr von DonJohnson
Immi
Nun, hier geht es aber doch um Zeitkonten... Ok, ich kenne die BV leider nciht was schon eigentlich wichtig wäre, aber Zeitkonten haben mit Zulagen erstmal nichts zu tun. Von daher kann man eine BV hierüber durchaus abschließen. Das spricht nciht gegen den 77,3!
Wie es aussieht gibt es Arbeitszeitkonten mit maximal +20 - alles darüber hinaus gilt dann als Mehrarbeit und wird mit den gültigen Zuschüssen entgolten. Je nach Wortlaut der BV ist das durchaus legitim und wiederspricht keinem TV oder AV!
Erstellt am 11.09.2009 um 11:32 Uhr von Immie
@DJ
Vielleicht habe ich ja einen Knoten im Hirn, weil ich zu früh aufgestanden bin;-)
Aber das sehe ich im Moment anders.
Erstellt am 11.09.2009 um 11:33 Uhr von Frühkölner
Trotz allen kann ein BR nach dreimonatiger Kündigungsfrist wieder alles Rückgängig machen oder ?
Erstellt am 11.09.2009 um 11:40 Uhr von DonJohnson
Immi, schau dir bitte die Eingangsfrage an: "Der BR (durch Mehrheitsbeschluss) und die GL haben aber beschlossen das ein Stundenkonto von 20 Std eingerichtet wird und erst ab der 21 Std bezahlt wird ."
Ergo kannst du es zwar anders sehen, aber es entspricht wohl eher meiner Definition und Meinung ;-)))
Wie ich aber schrieb, wäre der genaue Wortlaut der BV interessant (den wir aber nciht kennen).
Natürlich kann man die BV wie darin beschrieben kündigen. Die Frage ist aber was genau das bringt... Dann solltet ihr echt eine bessere schon in der Tasche haben. Ich rede hier aber nciht von der BV über die 40 Std Woche - bitte ncith falsch verstehen ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 11:42 Uhr von DonJohnson
Immi, da du ja schon so lange auf bist, lase ich dich gleich zum Essen ein. Ich mache meine gefürchteten Fischstäbchenbrötchen, und da ich einen Scanner habe, kann ich dir mal ein paar Kostproben zumailen ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 12:03 Uhr von Immie
@DJ
Klasse!
Aber mit Remoulade:-)
Erstellt am 11.09.2009 um 12:10 Uhr von DonJohnson
Also Immi, das kann ja jeder - das ist ja langweilig - nee, mit Chilly Sauce, Hamburgersauce, und Schmelzkäse. Natürlcih nciht zusammen sondern das sind verschiedene Brötchen ;-)))
Das tolle dabei ist selbstverständlich, dass die Fischstäbchen beim Braten mit Zitrone beträufelt werden. Dann die "Grundlage" darauf die Stäbchen, darauf eine Scheibe Käse. Dann Deckel drauf kurz warten und essen.... Hmmmmmmm, lecker ;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 12:19 Uhr von Immie
Dann nehme ich zwei mit Hamburgersauce und Käse...
wenn es geht, so gegen 13.30:-)
Erstellt am 11.09.2009 um 12:24 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 11.09.2009 um 13:19 Uhr von DonJohnson
Immi, habe sie dir gemailt. Mit dem Ausdruck kannste ja noch ein klein wenig warten, dann sind sie wärmer ;-)))