hallo,

wiedereinmal brauche ich eure hilfe. wir haben beschlossen ein BR-mitglied zur schulung
nach §37.6 zu schicken und haben den AG informiert. dieser verweigert die kostenübernahme mit der begründung daß das seminar zur zeit nicht notwendig ist da
es die betriebliche situation momentan nicht erfordert.
frage: wer muß jetzt vor dem arbeitsgericht die notwendigkeit feststellen lassen und welche fristen sind einzuhalten?
DANKE orci