Hallo,ich bin neu im betriebrat in einem mittelständigen zulieferbetrieb in der automobilindustrie.Ich habe mal eine frage in bezug auf betriebsvereinbarungen!Wenn von der geschäftsleitung eine betriebsvereinbarung vorgelegt wird,darf sie obwohl sie noch nicht unterschrieben bzw gültig ist vorher den mitarbeitern zugänglich gemacht werden (zb. am schwarzen brett aushängen)?Oder muss vom betriebsrat darüber stillschweigen bewaren?

mfg