Hallo,
aus unserem örtlichen Betriebsrat (mehr als 3 Mitglieder) ist das letzte Mitglied des Minderheitengeschlechts ausgeschieden und wir haben keine Möglichkeit, eine Vertretung des Minderheitengeschlechts durch Nachrücken von einer Liste entsprechend BetrVG § 15 Nr.2 zu erreichen.
Meine Frage: Müssen wir dann Neuwahlen vorziehen und was machen wir, wenn wir noch nicht einmal ausreichend Kandidaten des Minderheitengeschlechts haben?