Erstellt am 02.09.2009 um 18:10 Uhr von erwin
@Aquarel
Selbstbeteiligung zahlen bei Dienstfahrt nur bei Vorsatz ode grober Fahrlässigkeit
Erstellt am 02.09.2009 um 18:59 Uhr von Kölner
@erwin
Ich halte die Klausel für möglich. Du nicht?
Erstellt am 03.09.2009 um 10:56 Uhr von nobli
@all
ich stimme Kölner zu. Sofern individuelle Verträge mit den Mitarbeitern geschlossen werden ist mE. nach eine solche Klausel möglich und wirksam. (Bei uns so gehandhabt)
@ Erwin
Das ist leider falsch! Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer zu 100 % (für den gesamten Schaden) bei grober Fahrlässigkeit, nach geltender Rechtsprechung, mit maximal dem 6 fachen seines Monatsgehaltes. Die Selbstbeteiligung spielt hier keine Rolle.
@all
ich kann Euch nur empfehlen über Eure Gewerkschaft bei Gelegenheit mal ein Seminar zur Arbeitnehmerhaftung bei der GUV-Fakulta (Gewerkschaftlicher Unterstützungsverein für Arbeitnehmerhaftung) zu belegen. Die GUV-Fakulta bietet im übrigen für Gewerkschaftsmitglieder eine äußerst preiswerte Versicherung zur Arbeitnehmerhaftung (nicht nur im Strassenverkehr sondern bei allen Fällen der AN-Haftung), die im übrigen nicht nur die Selbstbeteiligung (s.o.) übernimmt sondern sogar "Unterstützungsleistungen" (ausdrücklich keine Erstattungen) bei Bußgeldern im Strassenverkehr bietet.
Grüße aus der Noris
Noli
Erstellt am 03.09.2009 um 11:02 Uhr von nobli
@all
vergass die Website zur Information: www.guv-fakulta.de
noli