Hi, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn die Antwort unseres 3 Mann Betriebsrat ist nicht zufriedenstellend.
Unsere Firma ist seit längerer Zeit in Lohnzahlungsschwierigkeiten 1-3 Monate im Verzug, dann kam immer wieder eine Teilzahlung. Im Mai wurden dann betriebsbedingste Kündigungen, Sozialauswahl wohl ok, ausgesprochen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten, jetzt ist der AG wieder mit dem Juli Lohn und bald ja auch mit dem Augustlohn im Verzug. Ich habe über ein Arbeitszurückbehaltungsrecht gelesen, unseren Betriebsrat darauf angesprochen, der aber meinte, dass dürfte ich nicht ausüben. Da ich leider weder in der Gewerkschaft bin noch einen Rechtsschutz habe frage ich mal Euch. Zu betonen wäre da noch, dass der BR - "Geschäftsleitungsfreundlich " ist. Also nun meine Frage an Euch
1. darf ich so ein Zurückhaltungsrecht auch nach ausgesprochener betriebsbedingter Kündigung ausüben ?
2. Wenn jetzt der Juli Lohn, teilmäßig oder sogar ganz bezahlt würde und dann nur noch der August fällig wäre, ich ab heute Urlaub 14 Tage Urlaub habe - muss ich dann obwohl der August nicht bezahlt wäre - wieder anfangen zu arbeiten, oder kann ich auch hier schon vom Zurückhaltungsrecht gebrauch machen ?
Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um einmalige oder geringfügige Verzögerungen.

Vielen Dank im voraus.
Gruß Siggi