Erstellt am 28.08.2009 um 11:16 Uhr von Mainpower
Hallo,
der AG hat keinen einfluss darauf wie Ihr die Wahl gestaltet. Der Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand und der leitet dann die BR Wahl ein. Da hat kein AG reinzupfuschen. Was er will spielt keine Rolle. Die Betriebsräte der einzelnen Standorte entsenden dann die Mitgieder zum GBR.
Erstellt am 28.08.2009 um 11:23 Uhr von kriegsrat
§ 3 betrVG lässt möglichkeiten zu, veränderungen herbeizuführen.......
Erstellt am 28.08.2009 um 12:09 Uhr von Malbec
Hallo,
Es ist evtl. möglich (§3 BetrVG), ihr solltet aber sehr genau über die Konsequenten nachdenken.
Die Anzahl der BR Mitglieder insgesamt wird niedriger sein (sicherlich auch ein Grund für den AG).
In kleinen Standorten kann es dazu kommen, das kein BR Mitglied gewählt wird (u.U. sogar trotzdem alle Kollegen im lokalen Betrieb die entsprechende Liste wählen) da die Mehrheitsverhältnisse des neuen Betriebs (Zentrale incl. alle Außenstellen) zählen.
Ob das für Euch sinnvoll wäre kann man ohne genaue Kenntnis des Betriebes nicht sagen.
Erzwingen kann der AG einen solchen BR nicht.
Erstellt am 28.08.2009 um 12:34 Uhr von erwin
Der AG hat hier durchaus Möglichkeiten hier auf die BR-Struckturen einzuwirken.
Dieses könnte er z.B. durch Umstruckturierungen so dass am Ende nur noch ein Hauptbetrieb mit unselbstständigen Außenstellen besteht. Er könnte weiter mit den Tarifpartnern einen Zuordnungs-TV verhandeln.
Dieses könnte für den AG aus verschiedenen Gründen sinnhaft sein. Er spart vermutlich Kosten und muss zukünftig auch nur noch mit einem BR verhandeln/ handeln. Auch könnte dieses dann dazu führen, dass es keinen GBR mehr gibt.
Erstellt am 28.08.2009 um 15:13 Uhr von Kölner
@erwin
Ich denke, dass man hier in diesem Falle eher über Struktur-TV reden würde.
Wir sind uns aber einig, dass der AG dann allerdings sehr bald mal anfangen sollte, sich um diesen TV zu kümmern - wenn es überhaupt noch klappen soll...