Hallo,

in unserem Unternehmen gibt es mehrere Außenstellen mit bis zu 40-50 Mitarbeiter.
In allen gibt es auch einen Betriebsrat und es gibt auch einen Gesamtbetriebsrat.
Unsere Geschäftleitung möchte jetzt bei der nächsten Wahl den GBR auflösen und drängt
auf eine Listenwahl, so das jede Außenstelle ihre eigene Liste macht.
Laut § 47 BetrVG muß ich doch bei mehreren Außenstellen ein GBR gründen oder liege ich damit falsch?
Außenstelle Mannheim Süd kennt kaum Mitarbeiter von Außenstelle Heidelberg z.B.
Jede Außenstelle eine Liste und im Stammhaus gar 2-3. Geht das etwa so ich denke nicht oder?
Danke!