Erstellt am 29.08.2009 um 19:29 Uhr von Peanuts
"Greift hier noch eine Nachbindung? "
Der AG scheint ja einen NEUEN Vertrag und keine Vertragsverlängerung angeboten zu haben , so dass die Rechtmäßigkeit der neuen Bedingungen (20% weniger) durchaus denkbar ist.
Ob die Tarifflucht in eine OT Mitgliedschaft den AG vor einer NachWIRKUNG des TVs gerettet hat, kann hier nicht beurteilt werden. Da sollte die Gewerkschaft gezielt beraten können.
"Wenn wir den Einstellungen zustimmen, der Bezahlung jedoch nicht, welche Konsequenzen hat das?"
Eine geringere Entlohnung stellt eh keinen Grund dar, die Zustimmung verweigern zu können. Die betroffenen KollegInnen sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen.