Hallo ich hatte dieses Thema (12.08.) schon mal eingestellt leider konnte mir meine Frage nicht beantwortet werden, also jetzt noch mal mit mehr Details.
Ausgliederungs-Betriebsteile haben einen eigenen Geschäftsführer, dieser Geschäftsführer ist aber wiederum auch im Hauptbetrieb der stellvertretende Geschäftsführer. Der erste Geschäftsführer vom Hauptbetrieb bestimmt über die Belange der ausgegliederten Betriebsteile, d.h. er überstimmt immer den jeweiligen dortigen Geschäftsführer. Die Lohn-und Gehaltsabrechnungen tragen zwar den jeweiligen Firmenzweig-Namen werden aber weiterhin von der Lohnbuchhaltung des Hauptbetriebes erstellt. Bei Einstellungen und Kündigungen spricht auch der Oberboss vom Hauptbetrieb das letzte Wort.
Also für uns ist das nur eine reine Steuersache, die ausgegliederten Teile sind ja nur bedingt eigenständig, also warum sollen nun bei der BR-Wahl 2010 die Leute in den ausgegliederten Teilen nicht mehr wählen dürfen bzw. sich aufstellen lassen.
Wir haben mal bei der Gewerkschaft von früher nachgefragt, die meinten wir müßten einen Fachanwalt befragen, klar doch und wer soll den bezahlen.
Vielleicht bringen die o.g. Detailangaben für Euch "Wissenden" Licht ins Dunkle und Ihr könnt uns weiterhelfen.

Danke mal im voraus