Hallo,

wir haben bei uns nun den Fall, dass ein Mitarbeiter ordentlich und fristgerecht mit einer Begründung gekündigt werden soll. Dies wurde uns (dem Betriebsrat) heute mitgeteilt. Der Mitarbeiter um den es geht ist bis nächste Woche Dienstag krankgeschrieben. Die Frist für unseren Widerspruch läuft am nächsten Donnerstag aus. Wenn wir glück haben, kommt der Mitarbeiter am Mittwoch ins Büro und wir können mit ihm das ganze besprechen und den Widerspruch entsprechend aufsetzen. Wenn der Mitarbeiter aber länger krankgeschrieben ist, müssten wir eigentlich eine Fristverlängerung für den Widerspruch beantragen.

Nun meine Fragen:

1. Können wir eine Fristverlängerung beantragen und wenn ja, müssen wir hier etwas beachten.

2. Sollen wir den Mitarbeiter vor Erhalt seiner Kündigung anrufen um mit ihm den Widerspruch vorab zu besprechen. Hier ist die Frage ob wird dies dürfen?!

Vielen Dank schon mal vorab für die Info