Erstellt am 07.08.2009 um 13:27 Uhr von Lohengrin
Hallo Karli,
Was steht denn diesbezüglich (AZ,Gehalt) im AV des Mitarbeiters?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 07.08.2009 um 14:03 Uhr von sandman
Ich würde dem Mitarbeiter/Kollegen raten, dass er sich schleunigst mit dem Integrationsamt in Verbindung setzt und die werden das schon regeln.
Ciao,
Sandman
Erstellt am 07.08.2009 um 16:38 Uhr von erwin
@Karli
Sofern hier nicht ein ArbV gegeben ist der vollkommen von "nirmalen" abweicht, ginge diese nur über eine Änderungskündigung. Dann wäre aber Kapitel IV des SGB IX zu beachten, also es bedürfte der Zustimmung des Integrationsamtes.
Der AG müsste hier aber § 84 und zwar Abs. 1und Abs. 2 zwingend beachten und anwenden, also dem AN ein BEM anbieten. Hierbei wäre die SBV/ BR und IA zu beteilugen sofern der AN dieses nicht ablehnt.
Erstellt am 10.08.2009 um 04:40 Uhr von DerAlteHeini
Karli
Um Auskunft zu geben, benötigt man mehr Information.
Gibt es einen Tarifvertrag?
Was steht im Arbeitsvertrag?
Was hat der Betroffene bei 35 Std/Woche verdient?
Findet den ein Lohnausgleich statt?