BR-Vertretung in selbständigem Betrieb - Muß ein Betriebsteil, der nach §4 BetrVG ein selbständiger Betrieb ist einen eigenen BR wählen oder kann er sich von dem räumlich weit entferntem Hauptbetrieb vertreten lassen?
Muß ein Betriebsteil, der nach §4 BetrVG ein selbständiger Betrieb ist (wegen der Eigenständigkeit oder der Entfernung), einen eigenen BR wählen oder kann er sich von dem räumlich weit entferntem Hauptbetrieb vertreten lassen?
Gilt also der §4 BetrVG Satz
"Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, ... können ... beschließen, ..."
nicht für die darüber definierten 'selbständige Betriebe'?
Dienstmannamtsneid,
erst in einem Betriebsteil, welches nach § 4 BetrVG betriebsratsfähig und somit "selbständiger Betrieb" ist, kann doch eine Abstimmung erfolgen.
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Erstellt am 02.08.2009 um 12:36 Uhr von Dienstmannamtsneid
Danke Lotte,
...den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen vielleicht...