Erstellt am 29.07.2009 um 23:01 Uhr von ridgeback
@solob,
da keine neue Stelle besetzt wird, sondern eine Verteilung der Aufgaben stattfindet, sehe ich kein MBR.
Erstellt am 30.07.2009 um 07:51 Uhr von betriebsratten
mhmhmhm...also ich sehe schon was
Die Arbeitsverhältnisse der MA auf die übertragen wird werden doch berührt, die sind vor Überlastung zu bewahren (Gesundheitsschutz)
Und wenn es andere Wertigkeiten : Leitsatz:
Die Zuweisung einer Tätigkeit, die nicht von der bisherigen Eingruppierung erfasst wird, unterliegt dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung. Dies gilt auch dann, wenn die bisherige Tätigkeit weggefallen ist.
http://www.ag-mav.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/5652/5652/4892/2%20VR%20MVG%2050-03%20Mitbest.%20Zuweisung%20anderer%20T%E4tigkeiten.doc
Ausserdem ist doch dann auch die Organisation des Betriebes betroffen...
Leute, seid doch mal kreativ :-)