Folgender Fall: ein erfahrener MA mit zahlreichen Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen wird das Unternehmen zum Jahresende verlassen. Aufgrund der angespannten Wirtschaftlage wird es zunächst keine Neubesetzung in dem Sinne geben, dass wir einen weiteren MA einstellen können. Stattdessen sollen die verschiedenen Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche des ausscheidenden MA auf verschiedene vorhandene MA verteilt werden. Hat der BR in diesem Zusammenhang das Initiativrecht nach §93, die verschiedenen Aufgaben intern ausschreiben zu lassen oder kann die GF die Umverteilung der Tätigkeiten ohne interne Bekanntgabe, dass die Umverteilung von Aufgaben des scheidenden MA (bisher nicht kommuniziert) ansteht, vornehmen.

Was ist im §93 mit "... Arbeitsplatz ... für bestimmte Arten von Tätigkeiten" gemeint?