Erstellt am 29.07.2009 um 16:38 Uhr von nurmalsogefragt
@RedTaurus
Warum willst Du das?
Neugierde oder gibt es einen sachlichen Grund?
Erstellt am 29.07.2009 um 18:44 Uhr von DonJohnson
Der BRV hat im Namen des Gremiums das Einsichtrecht in die Lohn- und Gehaltslisten.
Erstellt am 29.07.2009 um 18:55 Uhr von rainerw
Bekommt ihr die nicht bei den Anhörungen nach dem 99er mitgeteilt?
Erstellt am 29.07.2009 um 19:20 Uhr von erwin
Hallo Rainer,
man beachte das BRM will die Lohneingruppierung seiner Kollegen in seiner Abteilung sehen. DAs hat wohl eher etwas damit zu tun, was verdienen die und/ oder verdienen die mehr als ich. Diesen Eindruck erweckt zu mindest bei mir diese Fragestellung.
Schade dass er die Fragen von "nurmalsogefragt" nicht beantwortet hat.
Erstellt am 29.07.2009 um 20:20 Uhr von rainerw
@ erwin
Sorry, da haste recht.
Erstellt am 29.07.2009 um 20:20 Uhr von nicoline
@all
irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es einfach nicht mehr möglich ist, auf eine einfache Frage eine einfache Antwort zu geben, welche in diesem Falle lauten müßte:
"NEIN, DAS RECHT HAST DU NICHT"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 29.07.2009 um 20:39 Uhr von erwin
@nicoline
einfach ist Deinen Antwort aber auch nicht.
Denn einfach wäre "NEIN" und 1x "!" gewesen ;-))
Erstellt am 30.07.2009 um 08:56 Uhr von dirkane
Hallo,
nach dem BetrVG§99 hat der Betriebsrat mitzubestimmen auch bei Eingruppierung, insofern müsste dem Betriebsrat eine Vergütungstabelle vom AG vorliegen. Wenn nicht sollte diese dringend eingefordert werden, wenn nötig durch Klage beim Arbeitsgericht. Übrigens, du als einzelnes Mitglied hast überhaupt kein Recht, wenn dann der Betriebsrat als Gremium.
MFG
dirkane