Erstellt am 28.07.2009 um 18:32 Uhr von Maclogic
@von andraberg,
was sollen denn das für Gründe sein, damit der Betriebsrat einen solchen Beschluss fasst?
Sind die Beschlüsse dich aus allen Ausschüssen zu entheben auch tatsächlich beschlossen worden?
Dann noch eine Frage, ist zu den Betriebsratssitzungen wo die Beschlüsse gefasst wurden, auch richtig eingeladen worden?
Erstellt am 28.07.2009 um 18:40 Uhr von andraberg
die vors. gabe mir eine e.-mail zur einer tel. konferenz, und wollte wissen wie das geht, ich sagte ihr, würde mich erkundigen, am freitag beim mittagstisch fragte ich sie ob die stell. auf kommt, sie sagte nein die macht es von ihrem platz aus, das gleiche machte ich auch, jetzt wrde ich des diebstahls bezichtigt, und deshalb diesen antrag, habedie mehrheit gegen mich so hat sie das verkauft. Auf der Einladung stand als TOP 1 Grobe Pflichtverletzung.
Als man mich aus den Ausschüssen enthoben hat stand der TOP nicht auf der Tagesordnung.
Erstellt am 28.07.2009 um 19:04 Uhr von MonaLisa
@andraberg,
also vielleicht steh ich auf der Leitung, aber ich kapier um alles in der Welt nicht, was du gestohlen haben sollst....
Aber aus den Ausschüssen kannst du jederzeit abberufen werden.
Erstellt am 28.07.2009 um 19:29 Uhr von andraberg
ich soll unerlaubt die tel. und pin nr. vom Betriebsratsbüro für dir tel. konfernz gestohlen haben.
Erstellt am 28.07.2009 um 19:30 Uhr von erwin
@andraberg
Fals die BRV dich des Diebstahls zu unrecht bezichtigt und dieses ggf. auch gegenüber 3. also anderen Personen macht, wobei ich aus deinen Angaben nicht erkennen kann wo hier was gestohlen worden sein soll, würde ich ein Gespräch mit meinem Anwalt suchen und einmal klären, was man dagegen unternehmen kann und sollte. Denn falsche Verdächtigungen können einem ganz böse auf die Füße fallen.
Erstellt am 28.07.2009 um 19:46 Uhr von andraberg
ich soll aus der BR Büro die Tel. und PIN Nr. gestohlen und mich heimlich eingelogt haben
Erstellt am 28.07.2009 um 23:46 Uhr von DerAlteHeini
andraberg
So wie ich es sehe wird es auch keinen Antrag auf Ausschluss aus dem BR beim ArbG geben, da genanntes,wenn ich es denn richtig verstanden habe, keine grobe Pflichtverletzung sein dürfte.
Sollte doch ein Antrag beim ArbG gestellt werden, dürfte er nicht erfolgreich sein.
Jedes Betriebsratsmitglied ist Gleicher unter Gleichen.
Jedes Betriebsratsmitglied hat Zugang zu ALLEN Unterlagen und auch sonstige Sachmittel die dem BR zur Verfügung gestellt wurden. Selbst der Zugang zum Betriebsratsbüro ist so zu gestallten, dass jedes Betriebsratsmitglied dass BR Büro, die Unterlagen und die BR Bibliothek für Seine Betriebsrats arbeit nutzen kann. Gibt es nun ein Telefon mit entsprechender PIN für den Betriebsrat, so hat jedes BR Mitglied das Recht auf diese Daten.
Auch wenn du im Rahmen deiner Betriebsratsarbeit der Meinung bist, dass du mit einigen deiner Betriebsratskollegen ein Telefonkonferenz machen möchtest, so hast du das Recht dazu.
Wird dir hier, unter Zurückhaltung der PIN, DEINE Betriebsratsarbeit erschwert, so dürfte dies eine Behinderung deiner Betriebsratsarbeit sein.
Zu einer BR Sitzung muss rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Du musst zu dieser Sitzung des BR eingeladen werden, den die Abwahl aus den Ämtern des BR löst für den Betroffenen keine rechtliche Verhinderung aus.
Eventuell solltes du deine o.g. Rechte mit Hilfe des ArbG durchsetzen.
Somit drehst du den Spieß um.
Erstellt am 29.07.2009 um 15:40 Uhr von andraberg
Zu der Telefonkonferenz hat der Arbeitgeber eingeladen und zwar die BRV sowie die Stell. aber da ich die Schritführerin war hatte sie mir die Pin, gezeigt und auf ihren Schreibtisch gelegt. Da sie mich fragte ob ich wüsste wie es geht, dachte ich, ich wäre auch eingeladen dazu. Da ich ja auch die beiden in der Abwesendheit vertrete.
Erstellt am 30.07.2009 um 10:13 Uhr von dirkane
Hallo,
dass man ohne Antrag beim Arbeitsgericht und dessen Annahme überhaupt ausgeschlossen wird, ist doch sehr fragwürdig,dürfte rechtlich unsinnig sein. Wenn überhaupt per Antrag auf einstweilige Verfügung da hier wohl laut deinen BR Kollegen dringlichleit vorliegt. Ich bezweifle, dass wirklich ein Antrag beim Arbeitsgericht eingegangen ist. Wie lautet den der Beschluss? Mit welcher Rechtsgrundlage ist er begründet bzw. der Antrag definiert. Das könnte je nach Sachlage für deine Kollegen im BR böse enden, da dies ohnehin schwere Anschuldigungen sind und jede weitere BR Sitzung mit Beschluss fraglich ist, da du ja als ordentliches Mitglied zu den derzeitigen Sitzungen nicht eingeladen wirst. Übrigens, wenn es so war wie du sagst halte ich das alles für lächerlich, liegt ja kein diebstahl vor. Hast ein Anspruch auf Einsicht in alle Betriebsratsunterlagen, siehe BetrVG.
MFG
dirkane