Erstellt am 21.07.2009 um 15:46 Uhr von erzengel
Hallo Holliday,
dann kannst Du Deine bzw. Eure Hollidays wohl verlängern, denn wenn Euer AG Euch nicht ganz besonders lieb hat, dürfte er keine Probleme haben, die Wahl anzufechten (siehe nachfolgend §18 BetrVG (3)):
§ 18 BetrVG Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009)
(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Ist zweifelhaft, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, so können der Arbeitgeber, jeder beteiligte Betriebsrat, jeder beteiligte Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen.
(3) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor, stellt deren Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es den Arbeitnehmern des Betriebs bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden.
Erstellt am 21.07.2009 um 15:58 Uhr von holliday
Hallo Erzengel!
Danke für die Info.
Gibt es einen generellen Zeitraum wo ich dem Arbeitgeber das Wahlergebnis mitteilen muss? Wenn die letzten "offiziell" mitgeteilten Wahlen 2002 waren, wo das Wahlergebnis vorliegt, 2006 zwar Wahlen waren, aber dem Arbeitgeber nie deas Ergebnis mitgeteilt wurde, gehe ich davon aus, dass die Amtsperiode des Betriebsrates nur bis 31.05.2006 lief. Richtig?
Vielen Dnak für die Info
Erstellt am 21.07.2009 um 16:04 Uhr von rolfo
Wie nimmt denn der BR seine Mitbestimmungsrechte wahr wenn der AG offiziell nicht mal weiss dass ein BR existiert?
Erstellt am 21.07.2009 um 16:42 Uhr von erzengel
Hallo Holliday,
in §18 (3) steht: "unverzüglich". Und auch nicht Du, sondern der Wahlvorstand.
Der Arbeitgeber hat danach zwei Wochen Zeit, die Wahl anzufechten. Das konnte er jedoch offiziell ja gar nicht, da er ebenso offiziell ja gar nichts von Eurer Existenz weiß. Wie arbeitet Ihr denn "vertrauensvoll" mit dem AG zusammen und nehmt Eure Mitbestimmungsrechte wahr? Nimmt Euer AG Euch ernst und arbeitet er umgekehrt mit Euch "vertrauensvoll" zusammen?
Erstellt am 21.07.2009 um 16:50 Uhr von Lotte
holiday,
sag mal...
Bist Du AG oder ist es bei Euch heute so heiß und so wenig los, dass Du zur Abwechslung mal einen Joke machen wolltest?
Erstellt am 21.07.2009 um 22:04 Uhr von nicoline
Lotte
ich danke Dir für diese Frage!!!!!!!