unsere GF hat berechnung der arbeitszeitschutzkonten in einem entsprechenden modul einer webbasietrten zeiterfassung ohne rücksprache mit uns geändert. eine entsprechende DV zu dieser zeiterfassung ist noch nicht fertiggestellt. ist diese änderung dennoch mitbestimmungspflichtig auch ohne DV?
vielen dank
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Arbeitszeitrecht
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