Erstellt am 21.07.2009 um 09:14 Uhr von Solarkrieger
Ganz klar, NEIN kanner nicht!
Lies mal § 42 Betr.VG und Kommentar dazu, da ist es eindeutig geregelt.
Erstellt am 21.07.2009 um 09:27 Uhr von erwin
@ttvsmio
notfalls muss sogar für die Schafung der Möglichkeit dr Teilnahme eine Abteilung/ Betrieb vorübergehen geschlossen werden. Dieses erlebt man z.B. immer bei Postämtern oder auch Brief-/ Paketzustellungen die ganz ausfallen an diesen Tagen.
Erstellt am 21.07.2009 um 11:47 Uhr von Winni
Es wurde ja schon gesagt.
Das kann er keinesfalls. An der Teilnahme zu einer Betriebsversammlung darf niemand gehindert werden.
Erstellt am 21.07.2009 um 21:23 Uhr von ridgeback
" *Kann* mein Chef mir die Teilnahme zur Betriebsversammlung verweigern."
Können kann er bestimmt. Nur ob er es darf, NEIN.