Erstellt am 20.07.2009 um 07:47 Uhr von rolfo
Dein AG hat recht, wo die Versicherung abgeschlossen wird entscheidet er. Über den Inhalt der Betrieblichen Altersversorgung ( Zuschuß des AG ) könnt ihr als BR mitbestimmen über eine BV.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung, ist zu entscheiden, wie dieser Anspruch realisiert werden soll. Darüber müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen. Per Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Bietet der Arbeitgeber einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse an, kann er den Anspruch auf Entgeltumwandlung darauf beschränken. Bietet er weder Fonds noch Kasse an, kann der Arbeitnehmer von ihm den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Die Wahl des Versicherungsunternehmens, mit dem diese Direktversicherung abgeschlossen wird, ist wiederum Sache des Arbeitgebers.
Erstellt am 20.07.2009 um 07:49 Uhr von mainpower
Hallo,
wer sagt Dir dass die andere Versicherung die bessere ist???
Erstellt am 20.07.2009 um 07:59 Uhr von pirat
@Nordman,
iss so....
http://lexetius.com/2003,3426
Erstellt am 20.07.2009 um 08:16 Uhr von Immie
@Nordmann
§1a und §1b BetrAVG sind hier interessant.