Erstellt am 17.07.2009 um 12:53 Uhr von Kölner
@warumnur
Das darf er...wenn es auch nicht die feine Art ist.
Erstellt am 17.07.2009 um 12:54 Uhr von HarryPopper
Zu erst einmal kann der WV ja keine Versprechungen machen. Wenn er Werbung für die BRW macht, inkl. des Kündigungsschutzes eines BRM, kann ich daran nichts verwerfliches erkennen; das mit den Abfindungen ist allerdings mindestens in der Grauzone ;)
Bezüglich Personalmaßnahmen die im Betrieb anstehen, ist ein BR natürlich besser als kein BR. So wie ich Dein Wortlaut verstehe, habt Ihr Probleme genügend Kandidaten zu finden, um ein der Größe des Betriebs entsprechenden BR zu bekommen und der WV versucht Anreize aufzuzeigen, weshalb es sich u.U. lohnen könnte sich als BR aufstellen zu lassen.
Verwerflich finde ich solch ein Verhalten nur, wenn die angesprochenen MA von Hause aus die Vorausetzungen für ein BR Amt nicht mitbringen ( auch wenn jetzt ein Raunen durch's Forum geht aber solche gibt es nunmal ) oder der WV davon ausgehen muss, dass sich ein MA ausschließlich wegen dem o.g. Kündigungsschutzes aufstellen lassen würde und diese dennoch überredet werden sich aufstellen zu lassen.
Erstellt am 17.07.2009 um 13:49 Uhr von Oluscha
@HarryPopper
Ich raune, raune,raune....! ;-)))
Ansonsten sehe ich das genau wie du. § 20 Abs 2 dürfte hier jedenfalls nicht greifen.
Erstellt am 17.07.2009 um 14:03 Uhr von HarryPopper
@Oluscha,
Sehe ich auch so ;) Anders wäre es, wenn der WV während des Wahlkampfes einzelnen MA Versprechen abgibt, dass wenn sie ihre Stimme ihnen geben dadurch Vorteile erlangen würden. Dies liegt aber m.E. nach durch eine Behauptung (!), wonach sich Abfindungen bei BR Tätigkeiten erhöhen, nicht vor. Du meinst doch BetrVG § 20 Abs 2? ;)
Erstellt am 17.07.2009 um 14:15 Uhr von Oluscha
@HarryPopper
Verdammt!!!
Jetzt habe ich den §20 Abs2 des BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES mit dem entsprechenden § im Testament meiner Großmutter verwechselt. ;-)))
Erstellt am 17.07.2009 um 14:22 Uhr von HarryPopper
@Oluscha
LooL hätte ja auch die Wahlordnung sein können --> BetriebsratsWAHLEN ..... obwohl das ja nur die Stimmabgabe regelt ;)
Erstellt am 17.07.2009 um 16:29 Uhr von warumnur
Also wir haben hier im Moment das Problem das der eine Kollege im Wahlvorstand zu jedem Kollegen geht, ihm empfiehlt sich aufzustellen,wegen der Vorteile,s.o.. Spannend wird es bei den Kollegen, die sich nicht aufstellen lassen wollen, bei denen teilt der Kollege mit, dass sich diese Kollegen später noch umschauen würden, so sicher wäre ihr Job womöglich nicht. Diese Kollegen fühlen sich meiner Meinung nach zu Recht bedrängt.
Schließlich sollte man sich doch aufstellen lassen, weil man auch gewählt werden möchte und im BR mitarbeiten möchte und nicht weil ich womöglich mehr Angst vor dem Kollegen habe, als vor den "Personalmaßnahmen.
Erstellt am 17.07.2009 um 17:46 Uhr von Oluscha
@warumnur
Wie HarryPopper bereits mitgeteilt - Verwerflich! Dem kann ich mich nur anschließen. Einen BR, der sich nur wegen des Kündigungsschutz wählen lassen hat, würde ich auch nicht wollen. Aber für juristisch angreifbar halte ich das nicht. Moral und Gesetz sind nun mal nicht immer im Einklang.
Erstellt am 18.07.2009 um 10:47 Uhr von warumnur
@Oluscha
@HarryPopper
Danke für die Antwort. Auch damit kann man ja arbeiten. Dann werde ich einfach die Kollegen trösten und dem Kollegen aus dem Wahlvorstand zumindest bitten etwas weniger Druck auszuüben. Vielleicht klappts ja.