Hallo!

Bei einer Stellenausschreibung im Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" im als Beamtendienstverhältnis, steht in der entsprechenden Ausschreibung : "Bei einer Einstellung setzen wir Ihre Bereitschaft voraus, Ihren Wohnsitz in die Stadt X bzw. in unmittelbarer Umgebung der Stadt X zu velegen."

Frage:

Ist dies rechtens? bzw. kann ein Bewerber, welcher ca. 30 KM entfernt von Stadt X wohnt, bei Beibehaltung seines Wohnsitzes abgelehnt werden?

Im voraus besten Dank für Eure Einschätzung!!!