Erstellt am 16.07.2009 um 10:35 Uhr von erwin
Ja, isrt auch im im Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" voll nachvollziehbar. Denn gerade hier kommt es ja auf Zeit an. Also in kürzester Zeit ggf. im Stützpunkt bzw. dann auch am Einsatzort zu sein.
Gerdae in dem Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" kommt es ja immer wieder vor, dass bei Alarm auch die Kräfte welche nicht am Stützpunkt sind, also zu Hause mit herangezogen werden müssen.
Was würdest Du sagen, wenn es bei Dir brennt oder eines dringenden Rettungseinsatzes bedarf und man Dir saggen würde, sorry, es dauert leider etwas, die Rettungskräfte müssen da sie von zu Hause gerufen werden erst anreisen. :-(
Erstellt am 16.07.2009 um 10:48 Uhr von Oluscha
@ LastManStanding
Erwin hat recht! Das Recht auf Freizügigkeit kann vom Arbeitgeber eingeschränkt werden, wenn dies unabdingbar zur Erfüllung seiner Arbeitsvertraglichen Pflichten notwendig ist. Auch in Tarivverträgen kann eine solche Verpflichtung festgelegt werden. (BAG Urteil vom 07.06. 2006 - 4 AZR 316/ 05)
Im Übrigen hätte ich auch gerne schnell die Feuerwehr vor Ort, wenns bei mir brennt! ;-)
Erstellt am 16.07.2009 um 11:03 Uhr von Kölner
@Oluscha, erwin
Wir reden hier vermutlich aber von einer Berufsfeuerwehr...
Erstellt am 16.07.2009 um 11:28 Uhr von LastManStanding
@ Olusha
AG-Urteil bei einer Hausmeisterstelle absolut nachvollziehbar. Aber bei der Feuerwehr mit "festen" Dienstzeiten???
Finde leider zum Thema "Feuerwehr" diesbezüglich nur sehr wenige Infos!
@ All
Kölner hat recht.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich selbstveständlich um eine Stelle bei der Berufsfeuerwehr handelt, wo es feste Dienst- bzw. Schichtpläne (24 Stunden) gibt.
Dennoch schon jetzt mal "Danke" für die Mühe
Erstellt am 16.07.2009 um 11:44 Uhr von Oluscha
@ Kölner
Bei einer Einstellung entscheidet der AG doch ohnehin, wen er einstellt oder nicht. Sieht das jetzt im Beamtenverhältnis anders aus, oder wie verhält sich das ???
Erstellt am 16.07.2009 um 11:45 Uhr von Kölner
@LastManStanding
Das kann man als AG verlangen...
...allerdings muss man als AN/Beamter dem nicht nachkommen.
@Oluscha
Versuch' mal hauptberufliche Bürgermeisterin zu werden. Dann bist Du sogar gezwungen Dein Wohnort zu verlegen.
Erstellt am 16.07.2009 um 11:55 Uhr von paula
Die meisten Beamtengesetze sehen die Residenzpflicht vor. In Bayern z.B. Art 82 BayBG. Diese kann durch Verordnungen konkretsiert werden. In Bayern sehen solche Verordnungen in der Regel vor, dass bei Beamte im Feuerwehrdienst der Wohnort max. 20 km vom Dienstsitz entfernt sein darf.
Ich sehe das auch als gerechtfertigt an, da Beamte der Berufsfeuerwehr ggf bei Großeinsätzen auch außerhalb der festen Dienstzeiten zum Dienst gerufen werden können.
Erstellt am 16.07.2009 um 12:06 Uhr von Oluscha
@ paula
Du scheinst ja in juristischen Angelegenheiten sehr fitt zu sein!!! Wie siehst du das, ist der Einsatz von Berufsfeuerwehrlern wenn sie laut Schichtplan im frei sind bei Großeinsätzen durch den § 14 ArbZG gedeckt?
In der Regel bedroht ein solcher Einsatz ja nicht das eigene Unternehmen.
Oder gibt es da auch eine andere Rechtsgrundlage???
Erstellt am 16.07.2009 um 12:15 Uhr von Kölner
@Oluscha
AZV für Beamte geläufig?
Erstellt am 16.07.2009 um 12:19 Uhr von Oluscha
@ paula
Danke, jetzt ja. Bin privatwirtschaftlicher BR und habe diesen § regelmäßig überblättert. :-)
Nachtrag:
Nanu, wo ist denn jetzt die Antwort von paula geblieben??? :-(
Erstellt am 16.07.2009 um 12:23 Uhr von Oluscha
@ kölner
Nein, werde mich aber informieren. Danke!!! :-)
Erstellt am 16.07.2009 um 13:57 Uhr von erwin
@Kölner
auch die Berufsfeuerwehr greif ggf. im Notfall auf AN/rettungskräfte zu welche nicht im Stützpunkt sind, also Anwesenheit haben, sondern zu Hause teil in Bereitschaft sind. Daher sehe ich es auch hier als rechtmäßig an.
Die aktive Dienstbereitschaft ist immer nur auf den Normalfall, nicht auf ein mehr aus besonderen Gründen ausgerichtet.
Also, zur Klarstellung nochmals: Habe gerade einfach einmal unsere berufsfeuerwehr angrufen Auch dort gilt die Residenzpflicht, hier mit einem Radius von 20 Km. Folgender Hinweis wurde auch noch gegeben, Auch die Beamten der Feuewehr sind wie Polizeibeamte immer im Dienst, haben also in der Freizeit "Bereitschaft für Sonderfälle". Auch hier müssen Bewerber ggf. umziehen.
Erstellt am 16.07.2009 um 14:29 Uhr von Kölner
@erwin
Bei den einzig wahren und guten Kölnern ist es nicht so. Bei den Hamburgern auch nicht.
München und Hannover wollen die Beamten wieder am liebsten in der jeweiligen Wache selbst wohnen haben und beim EuGH ist ein Verfahren gegen die die Wohnsitznahmeregelung anhängig.
Fazit:
- Es ist also von BF zu BF verschieden.
- Du hast grundsätzlich mehr recht als ich
- Beamte sollen sich gefälligst im Katastrophenfall direkt zum Dauerdienst einteilen lassen
- Freizeit bei Beamten ist sowieso quatsch
Die Absurdität dieser Wohnsitznahmeregelung zeigt sich z.B. dann, wenn man als BF-Beamter an einem freien Tag mal eben in eine ganz andere Stadt fährt und auch nicht am Wohnsitz weilt.
Es ist ja schon unglaublich, was man für eine Antwort in diesem Forum bereit ist zu tun (Du telefonierst sogar mit Deiner BF über die 112!).
Erstellt am 16.07.2009 um 15:29 Uhr von kriegsrat
@ kölner
aufgrund der maroden und teilweise instabilen verhältnisse der bausubstanzen insbesondere im innenstadtbereich hätte eine residenzpflicht bei den "einzig wahren und guten kölnern" auch wenig sinn....
Erstellt am 16.07.2009 um 17:51 Uhr von erwin
@Kölner
bei solchen Fragen bei Verantwortlichen, hier die Feuerwehr, die durchaus Sinn machen rufen vermutlich nur "Kölner" diese über die 112 an. Andere nutzen den "nirmalen Hauptanschluss der Wehren, die übrigens gerne auch solche Fragen ebantworten. PS. Auch diese haben BR/PR welchen Koll. gerne auch solche Fragen beantworten. Mal sehen ob der EuGH das Beamtenrecht / BBG auf den Kopf stellt. Beamte und Staat haben nun einmal ein anderes, gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis. Dazu gehört nun auch einmal die Residenzpflicht. Aber auch die Alimentationspflicht des Dienstherren bis zum Tode des Beamten und ggf. seiner Familie. Wer Beamte werden möchte sollte dieses wissen, gewzungen wird keiner.
Es ist nun halt einmal so, das "Arbeits-/Dienstverhältnis des Beamten unterscheidet sich in vielen Punkten von dem des "normalen" AN
Erstellt am 16.07.2009 um 20:22 Uhr von LastManStanding
Vielen lieben Dank für Eure Antworten und die lebhafte Diskussion.
Habt mir definitiv weitergeholfen!!!
Bis die Tage!!!