Erstellt am 11.07.2020 um 20:31 Uhr von UliPK
Kannst du hier nachlesen:
https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-berechnung/
Erstellt am 12.07.2020 um 11:46 Uhr von celestro
60% und 67% mit Kind gilt für Kurzarbeit, das ist aber etwas anderes. ;-)))
Erstellt am 12.07.2020 um 21:35 Uhr von UliPK
Aus dem Link den ich oben gepostet habe.
"Allgemein heißt es immer, das Arbeitslosengeld würde 60 Prozent des früheren Nettoeinkommens betragen. Das ist so nicht ganz richtig. Denn es wird zum Beispiel ein erhöhter Leistungssatz von 67 Prozent gewährt, wenn Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Kind (im Sinne des § 32 EStG) haben."
Erstellt am 12.07.2020 um 22:29 Uhr von celestro