Erstellt am 12.07.2009 um 14:26 Uhr von Oluscha
Es gibt aus meiner Sicht keinen Unterschied. Die Arbeitsgesetze sprechen ausschließlich von Arbeitsverträgen.
Erstellt am 12.07.2009 um 14:35 Uhr von pirat
@meylem,
wir haben hier lediglich eine 2- Wörter- Bedeutung.....
Die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag genannt.
Erstellt am 12.07.2009 um 17:08 Uhr von Immie
Vorstände einer AG haben einen Anstellungsvertrag ...§84 AktG...
Erstellt am 12.07.2009 um 19:54 Uhr von Oluscha
@ Immie
Ah, ja - man lernt nie aus. Gibt es dann einen Unterschied oder ist das lediglich ein anderer Begriff ?