Hallo Forum,
es kommt vor, dass Kollegen im Laufe des Tages nach Hause gehen, weil es ihnen nicht gut geht. Welche Vorgehensweise des Arbeitgebers ist richtig, was geht nicht?
- der Zeitpunkt des Gehens wird festgehalten
- der Mitarbeiter muss die fehlende Arbeitszeit ausgleichen
- der Mitarbeiter muss zu Artz gehen
Meine Einschätzung ist, dass der Vorgesetze natürlich die Zeit des Gehens dokumentieren kann. Ein Ausgleich ist nicht nötig, da der Mitarbeiter dann als "krank" gilt. Er muss auch nicht zu Arzt. Fehlt er länger als drei Tage muss eine AU am 4. Tag vorliegen.
Liege ich da richtig? Gibt es §§, wo ich das nachlesen kann, wenn ja , welche?
Gruß!