Darf während einer Kurzarbeitsphase die bestehende Betriebsvereinbarung "Gleitzeit" mit minus 10 bis plus 20 Stunden weitergeführt werden? Es ist so geregelt, dass angespartes Zeitguthaben immer zum Halbjahresende aufgebraucht sein muss. Es können pro Monat 2 Tage Gutzeit abgebaut werden.
Darf man dass trotz Kurzarbeit so weiterführen? Gibt es da Vorschriften, Gesetze Oder Anweisungen der AfA?