Erstellt am 09.07.2009 um 18:23 Uhr von tiktak
@ Nordman
Für Konjunkturpaket II spielt Zeitguthaben (Zeitkonto) keine Rolle mehr.Alles anderes liegt beim AG , BR
und AfA.Eben BV über Kurzarbeit sollte es regeln.
tik-tak
Erstellt am 10.07.2009 um 07:28 Uhr von Nordman
Danke Tiktak
Das habe ich auch gelesen...Zeitkonten müssen vor Bezug von Kurzarbeitergeld nicht ins Minus gebracht werden....
Darf ich aber während einer Kurzarbeitsphase Zeitguthaben aufbauen, innerhalb der Grenzen der BV?
Beispiel: Jeden Freitag ist kurz. Montag bis Donnerstag arbeite ich jeweils eine halbe Stunde länger, was dazu führt, dass ich nach vier Wochen einen Gleittag machen kann. Ist nach der BV kein Problem, aber verträgt sich das mit der Kurzarbeit??
Ich meine ja, kanns aber nicht stichfest begründen.